Die “Privilegien” der Beamten

Autor: Kurt O. Wörl

Vorurteile und Fehlinformationen, verbunden oft mit heftigen Neidattacken, sind offenbar unausrottbar, wenn über deutschen Stammtischen heftig um die Lufthoheit zum Thema “Beamte und ihre Versorgung” gefochten wird. Mich hat interessiert, was an den sog. “Beamtenprivilegien” dran ist. Um es vorweg zu nehmen: nicht viel!

Packen wir’s an und prüfen, was wie es um sog.  “Privilegien der Beamten” steht:

Behauptung: Beamte bekommen ihre Altersversorgung geschenkt, sie bezahlen keine Sozialabgaben.

Diese Behauptung ist FALSCH!

Bei Einführung des neuen Rentensystems im Jahre 1955 wurde mit Blick auf die Altersbezüge die Beamtenbesoldung um 7% niedriger angesetzt als die durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Tarifbeschäftigter.

Begründung: Der Staat hat nachgerechnet und festgestellt, dass es für den Steuerzahler günstiger ist, wenn nur die tatsächlichen Pensionen aus Rücklagen oder aus der Staatskasse ausbezahlt werden, als wenn für jeden Beamten über das ganze Berufsleben (zwischen 40 und 45 Jahre) die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung zu entrichten wären. Diese müssten nämlich immer bezahlt werden, egal welche Lebenserwartung der einzelne Beamte später tatsächlich hat und würden dann die Kassen um einiges mehr belasten.

Die Einsparung ergibt sich daraus, dass nicht jeder Beamte die durchschnittliche, statistische Lebenserwartung erreichen wird. Besonders in belastenden Dienstbereichen, die zugleich auch die personalintensivsten sind, wie bei der Polizei (extrem belastender Wechselschichtdienst, Verletzungen bei der Dienstausübung, nicht selten auch Infektionen durch erkrankte Festgenommene, Schussverletzungen und Verletzungen durch andere Gewalt), ist die durchschnittliche Lebenserwartung im Mittel um etwa 8 Jahre ggü. den Tarifbeschäftigten reduziert.. Das ist auch der Grund dafür, warum Polizeibeamte bis vor kurzem bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres pensioniert wurden. Inzwischen wurde auch für Polizeibeamte die Lebensarbeitszeit verlängert.

Das heißt jeder Beamte, der vor der statistischen Lebenserwartung (Männer 78, Frauen 83 Jahre) stirbt, spart dem Staat und damit dem Steuerzahler schon mal bares Geld.

Es ist also ein Märchen, dass Beamte begünstigt sind, weil sie keine Sozialabgaben zu zahlen haben. Was anderen an Sozialabgaben abgezogen wird, wurde Beamten von vorneherein gar nicht erst als Bruttolohn zugebilligt – und vor allem zum Vorteil des Steuerzahlers.

Fehler des Staates: Von den anfangs genannten, einbehaltenen 7% der Bezüge sollten für den späteren Versorgungsausgleich eigentlich Rücklagen gebildet werden, sodass die Beamten ihre Altersversorgung komplett selbst finanziert hätten. Nur haben Bund und Länder diese beschlossene Rücklage nicht gebildet sondern die Einsparung anderweitig verpulvert. Nur deshalb muss für die Beamtenpensionen heute überhaupt der Steuerzahler einstehen. Und obwohl diese Rücklage nie gebildet wurde, wurden den Beamten die einbehaltenen Rücklagebeiträge nie zurückbezahlt.

Vor etwa 15 Jahren wurden erneut die Beamtengehälter um 15 x 0,2% für die Bildung  einer Versorgungsrücklage gekürzt und auch diese Rücklage wurde nicht gebildet, die einbehaltene Kürzung den Beamten nicht zurückbezahlt.

Für alle Neidhammel: Augen auf beim Kreuzchenmachen in der Wahlkabine! Wäre die Altersversorgung der Beamten auf Rentenbasis für Staat und Steuerzahler günstiger, wäre sie schon längst eingeführt. 

Das Rentenniveau wird immer mehr abgesenkt, während die Beamtenpensionen stets gleich hoch bleiben.

Diese Behauptung ist FALSCH!

Auch die Beamtenpensionen fielen dem Rotstift zum Opfer und wurden parallel zu den Renten um über 8% gekürzt.

Beamte verdienen mehr als Tarifbeschäftigte erhalten aber dieselben Gehaltserhöhungen

Diese Behauptung ist FALSCH!

Auf die Kürzung der Bruttogehälter 1955 um 7% für die Altersversorgung bin ich oben bereits eingegangen. Zusätzlich liegen die Bruttogehälter der Beamten etwa 6% unter denen in der Wirtschaft bei vergleichbaren Aufgaben. Und dies, obwohl Staatsbedienstete im Durchschnitt über eine höhere Qualifikation als Privatbeschäftigte verfügen müssen. Beamte haben in der Regel einen Fachhochschulabschluss (Dipl.-Verwaltungswirte, Bachelor) oder Hochschulabschluss (Master oder Staatsexamen). Nur in ganz wenigen Bereichen gibt es noch geringer ausgebildete Beamte im einfachen und mittleren Dienst, wie etwa in der Justiz oder bei Berufsanfängern im Polizeibereich.

Zumindest im gehobenen und höheren Dienst stiegen die Gehälter in den letzten 50 Jahren sehr viel langsamer als in der Privatwirtschaft. Allein von 1970 bis 2000 stiegen die Bruttogehälter der hoch qualifizierten Angestellten in der Privatwirtschaft um durchschnittlich 330%, doch die Gehälter der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes durchschnittlich nur um 190%. Der Stundenlohn des Industriearbeiters stieg in derselben Zeit um 350% und der Sozialhilfesatz um 450% (das war allerdings vor der Einführung von HARZ IV).

Es gibt auch keine automatische alljährliche Versorgungsanpassung für Beamte. Die Besoldung der Beamten ist abgekoppelt von der allgemeinen Einkommensentwicklung der Tarifbeschäftigten. Besoldungserhöhungen fielen zu allen Zeiten wesentlich niedriger aus, als im Tarifbereich. Nicht selten wurden den Beamten bei knappen Kassen immer wieder sog. “Nullrunden” ohne Gehaltserhöhung auferlegt. Der Einkommensrückstand der Beamten ggü. den Tarifbeschäftigten seit 1973 wurde von den Gewerkschaften auf über 30% errechnet. Beamte können sich gegen die Bezahlung nach Kassenlage auch nicht wehren, weil ihnen das Streikrecht verwehrt ist.

Extrem benachteiligt ggü.. in der Wirtschaft Beschäftigte sind Beamte, die im Wechselschichtdienst arbeiten. Zum Beispiel leisten die meisten Polizeibeamten die Hälfte ihrer Dienstzeit zur Nachtzeit und haben selten ein ganzes freies Wochenende. In der Wirtschaft werden hier vergleichsweise sehr hohe Nachtschicht- und Wochenende-Zuschläge bezahlt. Bis 2017 erhielten bayerische Beamte für Nacht- und Wochenenddienst eine Zulage von 2,67 EUR pro Stunde. Diese wurde inzwischen auf 4 EUR angehoben, dafür wurde ihnen aber die bisher bezahlte, pauschale und zu versteuernde Schicht-Zulage gestrichen. Ich denke dafür würde man in der Wirtschaft keinen extrem belastenden Wechselschichtdienst leisten.

Beamte bekommen Urlaubsgeld und ein 13. Monatsgehalt.

Diese Behauptung ist FALSCH!

Richtig ist, Beamte erhalten KEIN Urlaubsgeld und KEIN 13. Monatsgehalt. Sie erhalten zu Weihnachten eine Sonderzahlung, deren Höhe keineswegs ihrem Monatsgehalt entspricht und zudem seit Anfang der 90 Jahre eingefroren ist. Diese Sonderzahlung wird mit der höchsten Steuerklasse 6 besteuert, gleich welche Steuerklasse der jeweilige Beamte tatsächlich innehat.

Beamte erhalten 80% ihres letzten Gehaltes als Pension.

Diese Behauptung ist FALSCH!

Richtig ist, Beamte erhalten 71,75% der letzten Besoldungsstufe, aber nur dann, wenn sie dieses Amt mindestens drei Jahre innehatten. Andernfalls wird ihre Ruhestandsversorgung nach der Besoldung des vorherigen Dienstgrades errechnet. Im Vergleich zu den Renten erscheinen 71,75% Nettoauszahlung zunächst hoch, jedoch können sich pensionierte Beamte nicht für den günstigen Tarif der Rentner in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, sondern müssen von ihrer Pension noch eine private Krankenversicherung bezahlen, die mit zunehmendem Alter immer teurer wird (zwischen 300 und 500 EUR mtl.).

Die Beamtenpensionen sind höher als die Renten

Diese Behauptung ist FREI ERFUNDEN!

Wirklich vergleichbare Zahlen zum durchschnittlichen Bezug von Pensionen und Renten gibt es nicht. Warum?

Wenn die Pensionen der Beamten in den Statistiken den Renten ggü. gestellt werden, wird der Durchschnitt stets nur aus den ausbezahlten Renten und Pensionen errechnet und das Ergebnis verglichen. Nach diesen Zahlen fielen die Bruttopensionen in der Tat etwas höher aus, nur ist das eine Milchmädchenrechnung.

Bei dieser Berechnung sind bei der Durchschnittspension stets ALLE Pensionen, vom kleinen Beamten im einfachen Dienst, bis zu den Spitzenbeamten (Ministerialbeamte, Gerichtspräsidenten, Polizeipräsidenten, Landräte, Bürgermeister, Professoren  usw.) mit erfasst.

Bei den Renten werden aber nur die tatsächlichen Rentenbezieher aus der Privatwirtschaft berücksichtigt. Die Spitzenkräfte in der Wirtschaft hingegen sind durch die elendige Beitragsbemessungsgrenze in der Regel gar nicht erfasst, sie haben keine Sozialabgaben zu leisten und deshalb meist eine private Altersvorsorge oder entsprechendes privates Vermögen. Selbständige wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten haben in der Regel eine eigene Standesversicherung, welche in den Statistiken ebenfalls nicht auftaucht..

Wenn also bei den Pensionen die der Spitzenkräfte in höchsten Ämtern mit einbezogen werden, dann müssten auch die Altersversorgungen der Spitzenkräfte in der Wirtschaft, also die der Chefs der Konzerne und eben auch die der Selbständigen mit einbezogen werden. Die Durchschnittsrente würde dann aber um ein Vielfaches die Durchschnittspensionen übersteigen und jede Putzfrau käme sich veralbert vor.

Richtiger müsste die Berechnung so erfolgen, dass nur die Pensionen der Beamten im einfachen, mittleren und gehobenem Dienst, nicht aber die, der Beamten im höheren Dienst zu Vergleich herangezogen werden. Und dann sieht das nämlich ganz anders aus!

Das Finanzministerium Baden-Württembergs hat das dankenswerter Weise an einer typischen Vergleichsberechnung sehr gut – wie ich meine – dargestellt:

  • Person A: Meister in der freien Wirtschaft (geb. 1.1. 1945, im Beruf vom 1.1.1962 bis 31.12 2009, Altersrente und Betriebsrente ab 1.1.2010, durchgängig ledig, keine Kirchensteuer). Er erhält eine gesetzliche Bruttorente von 1955,26 Euro und eine Betriebsrente von 403,93 Euro brutto. Nach Abzügen von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie der monatlichen Steuerbelastung (81,33 Euro) bleiben ihm eine Nettoalterssicherung von 2011,30 Euro.
  • Person B: Beamter als Eichbeamter mit Meisterabschluss, (geb. 1.1.1945, im Beruf von 1.1. 1962 bis 31.12.2009, Ruhegehalt aus Besoldungsgruppe A 9 plus Zulage ab 1.1. 2010, durchgängig ledig, keine Kirchensteuer). Er erhält ein Bruttoruhegehalt von 2300,04 Euro. Nach Abzug der monatlichen Steuerbelastung (289,42 Euro) sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (unter Berücksichtigung der Beihilferegelung) bleiben ihm eine Nettoalterssicherung von 1830,62 Euro.

Beamte dürfen sich privat versichern und haben deshalb eine bessere Krankenversorgung.

Diese Behauptung ist FALSCH, gleich in mehrfacher Hinsicht!

Beamte “dürfen” sich nicht sondern MÜSSEN sich privat versichern und zwar auch wieder vor allem zum Nutzen der Steuerzahler. Der Staat hat ausgerechnet, dass es wiederum für den Steuerzahler günstiger ist, wenn er nicht ein Leben lang für seine Beamte 50% der Krankenkassenbeiträge bezahlen muss, sondern nur bei tatsächlicher Erkrankung 50% der Behandlungskosten übernimmt. Das ist die sog. Beihilfe. Die restlichen 50% muss der Beamte aus seinem Netto-Einkommen selbst privat versichern.

Das hat mehr Nachteile als Vorteile für die Beamten: Sie müssen oft zur Bezahlung ihrer Arztrechnungen aus eigenen Mitteln in Vorlage gehen und können hernach sowohl mit der Beihilfestelle als auch mit der Krankenkasse abrechnen (also doppelt). Ärzte können –  und tun das auch in aller Regel – den Beamten mehr als den zweifachen Behandlungssatz ggü. gesetzlich Versicherten in Rechnung stellen.

Das heiß: Einfach mit dem Krankenkassenkärtchen zum Arzt gehen, ohne sich um dessen Bezahlung kümmern zu müssen, können nur gesetzlich Versicherte. Wird von der gesetzlichen Krankenkasse eine Arztleistung nicht übernommen, muss sich der Arzt mit der Krankenkasse auseinandersetzen, der Patient bekommt davon in der Regel gar nichts mit. Der Beamte bliebe bei Verweigerung seitens der Beihilfestelle oder der privaten Krankenkasse zunächst auf den Kosten sitzen und könnte allenfalls noch Klagen: Gegen die Beihilfestelle vor dem Verwaltungsgericht, gegen die Krankenkasse zusätzlich vor dem Amtsgericht (also wieder doppelt), bei vollem Kostenrisiko beim Verlieren des Prozesses.

Gesetzlich Versicherte haben auch große Vorteile ggü. den privatversicherten Beamten z.B. wenn eine REHA-Behandlung erforderlich wird. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten hier fast einen Rundumservice und unterstützen ihre Mitglieder auch, wenn beim REHA-Aufenthalt etwas schief läuft. Ist die Behandlung oder die Unterbringung in der REHA-Klinik z.B. nicht angemessen, können sich gesetzlich Versicherte an die Krankenkasse wenden. Dort erhalten sie meist die Zusage, die REHA abzubrechen und diese in einer anderen Klinik fortzusetzen. Oft genügt hier ein Telefonanruf.

Diesen Service haben privatversicherte Beamte nicht. Private Krankenkassen und die Beihilfestelle ersetzen lediglich entstandene Kosten. Jede Arztbehandlung und jeder Klinikaufenthalt ist nämlich immer ein Privatvertrag zwischen dem Beamten und dem Arzt bzw. der Klinik und nicht etwa mit der Krankenkasse oder der Beihilfestelle. Eine Betreuung durch die Kasse vor, während oder nach der REHA-Maßnahme gibt es für Privatversicherte nicht. Das beginnt damit, dass der Versicherte sich seine Klinik aus einem großen Katalog selbst aussuchen muss und dabei auf keine Erfahrungswerte der Krankenkassen zurückgreifen kann. Sind für einen privat versicherten Beamten Behandlung und Unterbringung nicht angemessen, kann er nur auf eigenes Risiko selbst entscheiden, die REHA abzubrechen und muss ggf. vor Gericht selbst seine Ansprüche gegen die Klinik einklagen. Krankenkasse und Beihilfestelle unterstützen ihn dabei nicht.

Es kommt noch etwas dazu: Wer mehr als den doppelten Satz für eine Leistung zu bezahlen hat, ist ein “attraktiver Patient” für viele Ärzte und Kliniken. Immer wieder klagen Beamte, dass, noch bevor konservative Behandlungsmethoden empfohlen werden, sie bereits teilweise massiv zu gefährlichen und oft unnötigen Operationen gedrängt werden. Als Privatversicherter liegt man also schneller unter dem Messer als gesetzlich Versicherte. Auch hier ist keine Unterstützung durch Beihilfestelle und Versicherung gegeben.

Bei der Einkommenssteuererklärung können, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, die Versicherungsbeiträge zu einem Bruchteil geltend gemacht werden. Allerdings nur in Höhe der Basisversorgung (das sind die Leistungen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung leistet). Der Rest wird vom Finanzamt nicht angerechnet und geht voll zu Lasten des Beamten.

Bleibt als einziger Vorteil, dass Beamte als Privatpatienten bei vielen Ärzten hie und da einen bevorzugten Arzttermin erhalten, aber hier ist die Politik bereits dabei, dieses kleine “Privileg” zu schleifen.

Im Ergebnis: Ich kenne keinen Beamten, der wirklich gerne privat versichert ist. Praktisch alle, die ich kenne, würden eine gesetzliche Krankenversicherung jederzeit vorziehen und begrüßen das Vorhaben der SPD, grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten in einer Bürgerversicherung zusammenzufassen.

Beamte sind unkündbar

Diese Behauptung ist, sagen wir “nicht ganz richtig”!

Natürlich können Beamte – wie jeder andere Arbeitnehmer auch – aus dem Dienst entfernt werden, wenn sie sich etwas Gravierendes zu Schulden haben kommen lassen. Und das passiert gar nicht so selten. Hat ein Beamter eine Tat begangen, die eine Haftstrafe von einem Jahr oder mehr nach sich zieht, wird er ohne Wenn und Aber aus dem Dienst entfernt. Seine Pensionsansprüche verfallen, er wird lediglich zu 50% bei der Rentenversicherung nachversichert (verbunden dann mit nur halbem Rentenanspruch).

Vor allem für junge Beamte (besonders für junge Polizeibeamte) besteht ein erhebliches Risiko in den Anfangsjahren, etwa, wenn Sie durch eine schwere Krankheit, einen normalen oder einen Dienstunfall dauerhaft dienstunfähig werden. Selbst wenn gegen ihn ungerechtfertigt straf- oder beamtenrechtliche Vorwürfen erhoben werden, die gar nicht stimmen, ist seine Entlassung die Regel, da gegen Probezeitbeamte kein Disziplinarverfahren zur Untersuchung der Vorwürfe zulässig sind. Sie sind ersatzweise aus dem Dienst zu entlassen.

Grundsätzlich stimmt es aber, dass das Beamtentum auf Lebenszeit angelegt ist. Und das zurecht! Der Beruf des Beamten ist nämlich mit einer Dienst- und Treuepflicht ggü. dem Staat verbunden. Anders als der Normalbürger müssen Beamte jederzeit für die Einhaltung des Grundgesetzes, die Verfassung ihres Landes und die Rechtsordnung allgemein eintreten. Sie sind – ebenfalls anders als jeder Normalbürger – vom Grundgesetz auf die Einhaltung der Grundrechte verpflichtet – und das übrigens auch noch nach Eintritt in den Ruhestand. Verfassungen – wie unser Grundgesetz – binden nämlich nur Legislative, Exekutive und Judikative des Staates, nicht den Bürger an Pflichten, die sich aus den Grundrechten für den Bürger ergeben. Der normale Bürger muss sich nur gesetzestreu ggü. der geltenden, allgemeinen Gesetzen verhalten, kann andernfalls bestraft werden.

Ein weiterer Grund für das Beamtentum auf Lebenszeit ist die Tatsache, dass der Staat das Monopol darauf hat, Beamte zu beschäftigen. Es gibt keinen anderen Arbeitgeber, der Verwaltungs-, Finanz- oder Polizeibeamte usw. beschäftigen kann. Passt einem Bäcker der Arbeitgeber nicht, kann er sich eine andere Bäckerei suchen, um seinen Beruf weiter auszuüben. Beamte können das nicht.

Ferner: Beamte dürfen für ihre Interessen keinen Arbeitskampf führen, dürfen also nicht streiken, sind – wie gesagt – dem Staat ggü. zur Treue verpflichtet, können jederzeit an einen anderen Ort versetzt werden. Sie stellen eine immer verfügbare und verlässliche Basis des Staatswesens dar, die den Laden am Laufen hält, selbst dann, wenn die Politik ein halbes Jahr braucht, bis sie eine neue Regierung bilden kann, wie wir es kürzlich erlebt haben. Die staatliche Verwaltung läuft weiter.

Richter und Polizisten sind zum Beispiel auch deswegen auf Lebenszeit berufen, weil sie unabhängig und unbestechlich sein müssen. Einst waren auch die Lokführer, Schaffner, Schrankenwärter, Straßenbahnführer, Postboten oder Fluglotsen Beamte, weil man sicherstellen wollte, dass der Verkehr nicht durch Streiks lahm gelegt werden kann.

Heute merkt der Bürger immer wieder sehr schmerzhaft, wenn genau dieser weitgehend privatisierte Bereich in den arbeitskampfbedingten Ausstand geht. Heute sitzt der Bürger dann eben lange wartend am Bahnsteig oder verbringt ein paar Nächte auf harten Bänken am Flughafen, wartet sehnsüchtig auf dringende Post usw. Ich persönlich halte viele dieser Privatisierungen nach wie vor für einen großen Fehler.

Es gibt viel zu viele Beamte in Deutschland

Diese Behauptung ist FALSCH!

Deutschland hat mit nur knapp 13% mit Blick auf die Gesamtzahl der Arbeitnehmer extrem wenige Staatsdiener (und bei Staatsdiener sind auch die tariflich beschäftigten Arbeiter und Angestellten mitgezählt). In Dänemark und Schweden arbeiten ein Drittel der Arbeitnehmer beim Staat, in Großbritannien sind es 22% und selbst in den USA sind es noch 16%. Unter den OECD-Ländern liegt Deutschland, was den Anteil der Staatsdiener betrifft, auf einem der letzten Plätze. Dennoch arbeiten deutsche Behörden im internationalen Vergleich vorbildlich, die Effizienz der deutschen Staatsdiener hält trotzdem jedem internationalen Vergleich stand. Deutschland gilt als eines der bestverwalteten Länder dieser Welt.

Nur ein Drittel von den 13% der deutschen Staatsdienern sind übrigens Beamte oder Richter. Zwei Drittel sind Angestellte oder Arbeiter, die dem normalen Tarifrecht unterliegen.

Beliebte Unterstellung: Beamte sind faul

Diese Behauptung ist sogar sehr FALSCH!

Diese Unterstellung hört man beim Kampf um die Lufthoheit über deutschen Stammtischen nicht selten. Fakten dafür gibt es keine. Wie oben bereits erwähnt, gilt Deutschland, trotz extrem niedriger Anzahl an Staatsdienern im internationalen Vergleich, als eines der am besten verwalteten Länder.

Während in der freien Wirtschaft die 38,5-, teilweise sogar die 35-Stunden-Woche längst die Regel ist, haben Staatsdiener eine 40 oder 42-Stunden-Woche. Im Schnitt arbeiten staatliche Angestellte und Arbeiter 1.708 Stunden pro Jahr und liegen damit um ca. 3,5% über dem Durchschnitt der Privatwirtschaft. Dort arbeitet man im Schnitt nur 1.649 Stunden im Jahr. Beamte arbeiten sogar bis zu 12% länger als privatwirtschaftlich Beschäftigte. Das sind Erhebungen des “ifo instituts”, nicht etwa meine.

Natürlich wird es, wie in allen Berufen, gewiss auch so etwas wie “faule” Staatsdiener geben, auch sie sind nur Menschen mit den typischen Stärken und Schwächen, wie sie allen Menschen eigen sind. Und manchmal wünscht sich der Bürger sogar etwas weniger emsige Beamte, spätestens, wenn er an der Windschutzscheibe seines Fahrzeuges wieder ein Knöllchen vorfindet oder wegen einer Rotlichtfahrt für eine Weile seine Fahrerlaubnis abgeben muss. Dann hört der Gendarm schon mal “immer auf die Kleinen, warum fangt ihr nicht Terroristen?” Die Antwort ist einfach: Die Verkehrspolizei überwacht den Straßenverkehr, um die Terroristen kümmern sich das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter der Bundesländer zusammen mit Europol und Interpol. Hinzu kommt: Beamte können disziplinarrechtlich belangt werden und können mit empfindlichen Disziplinarmaßnahmen, wie Degradierung oder Einkommenskürzung, wenn ihnen Faulheit nachgewiesen wird.

Dass Verwaltungsvorgänge manchmal unerträglich lange dauern, etwa bei Baugenehmigungen, liegt vor allem aber eben daran, dass Deutschland – wie oben dargestellt – im internationalen Vergleich extrem wenige Staatsdiener beschäftigt. Zuletzt bekam die Bevölkerung die Unterbesetzung der Behörden im Rahmen der Flüchtlingswelle und den daraus resultierenden Skandalen beim “Bundesamt für Migration und Flüchtlinge” (BAMF) zu spüren.  

Haben also Beamte gar keine Vorteile?

Doch, einen Vorteil haben sie tatsächlich: Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit führt dazu, dass Beamte keine sogenannte “gebrochene Erwerbsbiografie” erfahren können, etwa durch langjährige Minijobs, häufige Stellungswechsel verbunden mit Arbeitslosigkeit. Das ist unterm Strich der einzige, aber gewichtige Vorteil, den Beamte ggü. in der Wirtschaft Beschäftigten haben. Doch dieser Vorteil wird eben ausgeglichen dadurch, dass Beamte nicht für ihre Interessen streiken dürfen, jederzeit versetzt werden können. Während in der Privatwirtschaft Tätige nur für ihren eigenen Lebensunterhalt und für den Profit ihres Arbeitgebers arbeiten, leisten Beamte – neben dem Broterwerb – Dienst ausschließlich für die Allgemeinheit. Bei Polizeibeamten kommen noch hohe Risiken für Leben und Gesundheit dazu. Und es kommt hinzu, dass Beamte sich nicht nur gesetzestreu zu verhalten haben – wie jeder andere Bürger auch – , sondern sie haben für die Grundrechte und das Grundgesetz sowie für die jeweilige Landesverfassung und die Rechtsordnung generell aktiv einzutreten und können belangt werden – auch als Pensionäre evtl. ihre Pensionsansprüche verlieren, wenn sie es nicht tun.

Print Friendly, PDF & Email

2 Kommentare:

  1. Sie werden damit leben müssen, dass es zu den Themen Beamte, Parteien außerhalb der von Ihnen genehmigten drei, Privatisierungen usw. verschiedene Meinungen gibt! Auch ist die dänische Rente ein Vorbild, im Gesamten gilt dies aber nicht in allen Punkten für das dänische Sozialsystem!
    Lesenswert: Alexander Horn: Das politische System Dänemarks
    Das Streikargument ist das Argument älterer Herren und Beamtenbundfunktionäre, man kann auch in wichtigen Bereichen der Daseinvorsorge das Streikrecht einschränken, ohne auf Privatisierungen verzichten zu müssen!
    Schön, dass Sie für steuerfinanzierte Systeme eintreten!!

    • Sehr geehrter Herr Eckert,

      danke für Ihren Kommentar. Selbstverständlich respektiere ich jede Meinung, welche mit Anstand vorgetragen wird und auf persönliche Diffamierungen, Aufforderung zum Hass und Versuche, den demokratischen Rechtsstaat zu destabilisieren, verzichten. Und natürlich “akzeptiere” ich, dass es jenseits der Gründungs- und Aufbauparteien inzwischen auch neue politische Kräfte gibt. Wie sollte ich das auch ändern? Es ist halt so. Nur erhalten Parteien, welche aus meiner Sichte mehr destruktive als konstruktive Ziele für unser Land verfolgen und sich nicht deutlich und glaubhaft vom Bodensatz links und rechts des demokratischen Spektrums distanzieren, auf NEURONENSTURM eben keine Plattform. Diese ist ausschließlich der politisch gemäßigten Mitte vorbehalten.

      Ja, Sie haben recht, ich unterstütze in der Tat steuerfinanzierte Sozialsystem und bin dafür, dass man sich ab einem gewissen Einkommensniveau nicht mehr aus der Finanzierung des Sozialsystems ausklinken kann (Stichwort Beitragsbemessungsgrenze).

      MfG
      Wörl

Schreibe einen Kommentar zu Redaktion Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.