Warum heißt der Bürgermeister „Bürgermeister“?

Etymologie - Und warum sind wir Bürger?
Lesedauer ca. 2 Minuten

Autor: Kurt O. Wörl

Für uns heute ist es selbstverständlich, uns als Bürger unserer Gemeinde, Stadt oder unseres Landes zu verstehen. Wir wissen um unsere Bürgerrechte und um die Existenz eines Bürgermeisters – manchmal sogar eines Oberbürgermeisters. Doch was bedeutet dieses Wort eigentlich? Und woher stammt es?

Der Begriff „Bürgermeister“ entstammt dem Mittelhochdeutschen burgermeister, zusammengesetzt aus burger (Bürger) und meister (Meister). Er steht für den „Anführer der Bürger“, was auch dem lateinischen Ausdruck magister civium entspricht.

Das Wort „Bürger“ hat eine lange sprachliche Reise hinter sich: Im Althochdeutschen hieß es purgari, im Mittelhochdeutschen burgære, später oft burger. Ursprünglich bezeichnete es einen Bewohner der Burg, im Unterschied zum Landbewohner. Da sich um viele Burgen mit der Zeit städtische Strukturen entwickelten, wurden die Stadtbewohner ebenfalls als „Bürger“ bezeichnet.

Im Mittelalter wurde „Bürger“ sodann zur allgemeinen Bezeichnung für städtische Einwohner, unabhängig vom Bezug zur Burg. In dieser Phase unterschied man Bürger – oft wohlhabend und städtisch – von Bauern oder Landbewohnern. Auch Adelige und Ritter konnten Bürger sein, insbesondere wenn sie innerhalb der Stadtmauern lebten (vgl. französisch bourgeois).

Seit dem 16. Jahrhundert schließlich wurde der Begriff zunehmend verallgemeinert: Man sprach vom Bürger eines Landes, eines Reiches oder eines Staates. In der Moderne schließlich findet sich „Bürger“ auch im metaphorischen Sinn – etwa als „Erdenbürger“.

Auch das Wort „Meister“ (lat. magister, mhd. meister) blickt auf eine vielgestaltige Bedeutungsgeschichte zurück. Es diente ursprünglich als Titel für Vorgesetzte, Aufseher oder Leiter einer Gemeinschaft oder Funktionseinheit.

So entstanden Zusammensetzungen wie:

  • Hofmeister, Rittmeister, Zeugmeister: zur Bezeichnung militärischer oder höfischer Ämter,

  • Kerkermeister, Stallmeister: für Aufsichts- oder Verwaltungsfunktionen,

  • und eben Bürgermeister – als Leiter der städtischen Bürgerschaft.

Der „Meister der Bürger“ war also ursprünglich nicht einfach ein Verwaltungsbeamter, sondern ein gewählter Repräsentant und Sprecher der Stadtgemeinschaft. Diese Bedeutung hat sich bis heute gehalten – auch wenn zwischen mittelalterlichem Stadtadel und moderner Kommunalpolitik Welten liegen.

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