Positionspapier für eine gerechte Rentenreform

Nur der politische Wille ist dafür erforderlich
Lesedauer: ca. 10 Minuten

Autor: Kurt O. Wörl

Deutschland ist das wirtschaftsstärkste Land Europas. Und trotzdem reicht die gesetzliche Rente für viele Menschen kaum für ein würdiges Leben. Das Problem nicht bei den Babyboomern, auch nicht bei angeblich zu hohen Rentenbeiträgen, sondern bei politischen Entscheidungen? – Dieses Positionspapier zeigt mit Zahlen seit 1950, warum die Rente in Deutschland besser sein könnte – und was konkret geändert werden muss.

Vorgeschichte der gesetzlichen Rente in Deutschland

Die heutige Rentendebatte wird oft so geführt, als stünde Deutschland vor einer historisch einmaligen Überforderung durch die gesetzliche Rente. Ein Blick auf die tatsächliche Entwicklung seit 1950 zeigt ein anderes Bild.

Ausgangslage nach dem Krieg

In den frühen fünfziger Jahren war die gesetzliche Rente keine Lebensstandardsicherung. Sie war eine Grundabsicherung. Ein großer Teil der Rentenausgaben musste damals aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Die Rentenversicherung war strukturell noch nicht auf eigene, stabile Finanzierung ausgelegt.

1957 – die Geburtsstunde der modernen Rente

Mit der Rentenreform von 1957 wurde das System grundlegend umgestellt. Seitdem gilt das Ziel der Lebensstandardsicherung. Die Rente sollte sich an der Lohnentwicklung orientieren. Rentner sollten am wirtschaftlichen Fortschritt teilhaben.

Damit war politisch klar festgelegt: Die gesetzliche Rente ist keine Fürsorgeleistung, sondern eine erworbener Leistungsanspruch zur Altersversorgung.

Der Beitragssatz lag nach dieser Reform bei rund 14 Prozent.

1960er und 1970er Jahre – Ausbau der Rente bei starkem Wachstum

In den folgenden Jahrzehnten wuchs die deutsche Wirtschaft sehr stark. Gleichzeitig wurde die Rente ausgebaut. Der Beitragssatz stieg schrittweise an:

Ende der sechziger Jahre lag er bereits bei 16 Prozent, Anfang der siebziger Jahre bei 17 Prozent, 1973 bei 18 Prozent.

Entscheidend ist: Die Einführung der dynamischen Rente und der Ausbau der Leistungen gingen zu keiner Zeit mit einer wirtschaftlichen Überforderung einher.

1980er Jahre – Konsolidierung ohne Systembruch

In den achtziger Jahren kam es zu ersten Korrekturen bei Anpassungen und Zugängen. Der Beitragssatz lag zeitweise bei rund 19 Prozent.

Auch in dieser Phase wurde das System nicht infrage gestellt. Es wurde angepasst, aber nicht zurückgebaut.

1990er Jahre – Wiedervereinigung und historischer Beitragshöchststand

Die Wiedervereinigung führte zu einer außergewöhnlichen Belastung der Rentenversicherung. Millionen Versicherte und Rentner wurden in das westdeutsche System integriert.

In dieser Phase erreichte der Beitragssatz seinen historischen Höchststand von 20,3 Prozent.

Das ist der entscheidende Vergleichspunkt für die heutige Diskussion.

Heute – trotz alternder Gesellschaft niedrigerer Beitragssatz

Der heutige Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent. Dieser ist je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu leisten (also je 9,3 Prozent)

Er liegt damit deutlich unter dem Höchststand der späten neunziger Jahre, obwohl

  • – die Bevölkerung heute älter ist,
  • – die Lebenserwartung höher ist,
  • – und die Zahl der Rentenjahre deutlich zugenommen hat.

Der häufig vorgetragene Eindruck, die Wirtschaft werde heute durch den Rentenbeitrag außergewöhnlich belastet, ist damit weder historisch noch aktuell belegbar.

Politischer Bruch seit den 2000er-Jahren

Seit Anfang der 2000er-Jahre wurde die Rentenpolitik bewusst umgestellt: Nicht mehr das Sicherungsziel der Rente stand im Mittelpunkt, sondern die Begrenzung des Beitragssatzes.

Der Beitrag wurde politisch gewollt, nicht faktisch begründet gedeckelt. Das Rentenniveau wurde im Gegenzug abgesenkt.

Heute liegt das gesetzliche Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 Prozent, vor der Wiedervereinigung lag es bei 60 Prozent. Es hat damit faktisch eine politisch gewollte Enteignung der Rentner stattgefunden.

Damit wurde die Rente schrittweise von einer Lebensstandardsicherung wieder zu einer bloßen Grundabsicherung mit Zusatzvorsorge umgebaut.

Der zentrale Strukturpunkt

Gleichzeitig ist die Finanzierung der Rente nach oben begrenzt. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze oder gar andere Einkommensquellen, wie Börsengewinne, Mieteinnahmen usw. werden nicht zur Finanzierung herangezogen.

Das bedeutet:

Ein wachsender Teil der gesamtwirtschaftlichen Einkommen bleibt systematisch außerhalb der Rentenfinanzierung – wiederum politisch gewollt, nicht, weil Sachzwänge dies erforderten.

Schlussfolgerung

Die historische Entwicklung zeigt eindeutig: Das heutige Rentenproblem ist kein Problem eines zu hohen Beitragssatzes. Es ist die Folge eines politisch abgesenkten Sicherungsziels und einer verengten Finanzierungsbasis.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands war in der Vergangenheit in der Lage, höhere Beitragssätze zu tragen als heute – und dies bei gleichzeitig höherem Sicherungsanspruch.

Deutschland im europäischen Vergleich

Die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus ist kein allgemeiner europäischer Trend.

Im Gegenteil: Mehrere EU-Staaten sichern ihren Bürgern im Alter deutlich höhere gesetzliche Leistungen als Deutschland, obwohl deren Wirtschaftskraft bei weitem nicht an die Deutschlands heranreichen.

Ein Blick auf vier zentrale Vergleichsländer zeigt die Spannweite.

Österreich
Österreich erreicht für einen Durchschnittsverdiener im internationalen Vergleich eine Netto-Ersatzquote von rund 70 bis 75 Prozent. Die gesetzliche Pension ist dort weiterhin klar auf Lebensstandardsicherung ausgerichtet.

Italien
Italien liegt trotz mehrerer Reformen ebenfalls bei einer Netto-Ersatzquote von rund 70 bis 75 Prozent. Auch hier bleibt die gesetzliche Rente die zentrale Säule der Alterssicherung.

Spanien
Spanien weist für typische Erwerbsbiografien eine Netto-Ersatzquote von etwa 80 Prozent auf.
Die Alterssicherung ist dort weiterhin stark umlagefinanziert und leistungsorientiert.

Dänemark
Dänemark kombiniert eine steuerfinanzierte Grundrente mit verpflichtenden Zusatzsystemen und erreicht im Ergebnis ebenfalls eine Netto-Ersatzquote um 80 Prozent.

Zum Vergleich:

Deutschland, das wirtschaftsstärkste Land Europas, liegt bei einem gesetzlichen Sicherungsniveau von 48 Prozent vor Steuern und auch in den internationalen Netto-Vergleichszahlen weit unter den genannten Ländern.

Fetisch der deutschen Politik: „Begrenzung des Beitragssatzes“

Deutlicher wird der europäische Vergleich noch, wenn man die deutsche Nettorente und die Rentenbeiträge im europäischen Vergleich betrachtet. Interessant sind vor allem die Prozentsätze der Arbeitgeberanteile. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss:

Europäischer Vergleich der Arbeitnehmer
und Arbeitgeberbeiträge
und des Netto-Rentenniveaus

sortiert nach der Höhe der Arbeitgeberbeiträge

EU-Staat Arbeitnehmer (%) Arbeitgeber (%) Netto-Rentenniveau (%)
Spanien 4,82 24,18 ≈ 80
Italien 9,19 23,81 ≈ 75
Portugal 11,00 23,75 ≈ 90
Lettland 10,50 23,59 kein Wert ermittelbar
Tschechien 6,50 21,50 kein Wert ermittelbar
Estland 2,00 20,00 < 40
Finnland 7,15 17,39 ≈ 65
Frankreich 11,31 17,07 ≈ 60
Slowakei 7,00 17,00 ≈ 69
Polen 11,26 16,26 < 40
Griechenland 6,67 13,33 ≈ 78
Ungarn 18,50 13,00 kein Wert ermittelbar
Österreich 10,25 12,55 ≈ 74
Bulgarien 8,78 11,02 kein Wert ermittelbar
Schweden 7,00 10,81 kein Wert ermittelbar
Deutschland 9,30 9,30 48
Slowenien 15,50 8,85 ≈ 63
Belgien 7,50 8,86 ≈ 62
Irland 4,00 8,80 < 36
Luxemburg 8,00 8,00 ≈ 90
Zypern 8,30 8,30 kein Wert ermittelbar
Malta 10,00 10,00 kein Wert ermittelbar
Niederlande 18,00 6,77 ≈ 96
Litauen 8,72 0,00 < 40
Kroatien 20,00 0,00 ≈ 35
Rumänien 25,00 0,00 kein Wert ermittelbar
Dänemark 0,00 0,00 ≈ 80

Der Befund ist eindeutig:

Deutschland, das wirtschaftsstärkste Industrieland Europas, steht bei der gesetzlichen Alterssicherung am Ende und bei den Arbeitgeberbeiträgen in der unteren Hälfte.

Es ist eben nicht so, dass höhere Rentenniveaus in Europa ökonomisch nicht tragfähig wären. Sie sind von vergleichbar leistungsfähigen Volkswirtschaften bereits realisiert.

Das niedrige Rentenniveau in Deutschland ist kein Ergebnis ökonomischer Zwänge, sondern politischer Prioritätensetzung. Andere leistungsfähige EU-Staaten sichern den Lebensstandard im Alter deutlich besser – ohne ihre Volkswirtschaft zu überfordern.

Gerade vor diesem Hintergrund ist eine Wiederanhebung des deutschen Sicherungsniveaus sachlich begründbar und im europäischen Vergleich anschlussfähig.

Babyboomer gehen in Rente – kein Finanzschock,
sondern eine Verteilungsfrage

In der aktuellen Debatte wird der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge häufig als kaum beherrschbares Risiko dargestellt. Tatsächlich ist dieser demografische Effekt seit Jahrzehnten bekannt und statistisch gut beschrieben, unter anderem durch das Statistische Bundesamt.

Unstrittig ist:

In den kommenden Jahren werden mehr Menschen Rente beziehen und relativ weniger Erwerbstätige Beiträge zahlen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass die gesetzliche Rente „unfinanzierbar“ wird.

Der entscheidende Maßstab ist nicht allein das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit pro Erwerbstätigem und die politische Entscheidung, welcher Anteil dieser Wertschöpfung für Alterssicherung verwendet wird.

Ein historischer Vergleich zeigt dies sehr deutlich.

Ende der neunziger Jahre lag der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 20,3 Prozent. Heute beträgt er 18,6 Prozent, obwohl die Alterung der Bevölkerung bereits weit fortgeschritten ist. Diese Zeitreihen sind von der Deutschen Rentenversicherung gut dokumentiert.

Der häufig beschworene, bevorstehende „Ausnahmezustand“ ist damit historisch nicht belegt. Das eigentliche politische Problem entsteht erst durch eine seit den 2000er-Jahren gesetzte Ideologie:

Der Beitragssatz soll nicht steigen,
während das Rentenniveau als Anpassungsgröße dient.

Unter dieser Prämisse (vor allem von CDU/CSU und FDP forciert) erscheint jeder demografische Effekt zwangsläufig als inszenierte Bedrohung. International zeigt sich aber, dass es keinen zwingenden Zusammenhang gibt. Vergleichbare alternde Gesellschaften sichern ihren Lebensstandard im Alter, bei geringerer Wirtschaftskraft, deutlich besser ab als Deutschland, wie internationale Auswertungen der Organisation for Economic Co-Operation and Development zeigen.

Der Renteneintritt der Babyboomer muss deshalb kein finanztechnischer Schock sein, sondern macht nur eine politische Verteilungsfrage sichtbar: Wie viel der laufenden Wertschöpfung soll für Alterssicherung eingesetzt werden und auf welche Einkommensbasis stützt sich diese Finanzierung?

Die demografische Entwicklung ist bekannt. Die Zuspitzung der Debatte ist die Folge einer bewusst eng gefassten Finanzierungsarchitektur (Beitragsbemessungsgrenze, Ausschluss anderer Einkommen) und eines politisch gewollt abgesenkten Sicherungsziels, nicht der der Generation der Babyboomer selbst.

 


Plauderei zum Thema

Podcast: Positionspapier Rentenreform


 

Das Positionspapier:

Beitragsgerechtigkeit und Steuerverantwortung im deutschen Rentensystem

Ausgangslage: Deutschland, als die wirtschaftsstärkste Nation Europas, weist im internationalen Vergleich eine der niedrigsten gesetzlichen Nettoersatzraten im Rentensystem auf. Gleichzeitig sind erhebliche Vermögen und Spitzeneinkommen faktisch vom Solidarsystem ausgenommen – durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Möglichkeiten der Wohnsitzverlagerung ins Ausland.

Kernaussage: Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in Verbindung mit einer begrenzten Rentenhöhe sowie der Einführung einer auf der Staatsbürger­schaft basierenden Steuerpflicht nach US-amerikanischem Vorbild kann das deutsche Rentensystem langfristig stabilisieren und gerechter machen und zugleich das Rentenniveau wieder auf ein vergleichbares Niveau zu anderen europäischen Ländern heben.

Forderungen:
  1. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung:
    • Alle Erwerbstätigen zahlen anteilig auf ihr gesamtes Einkommen ein.
    • Der Rentenanspruch bleibt gedeckelt, um Überprivilegierung zu ver­mei­den.
  2. Einführung einer staatsbürger­schaftsbasierten Besteuerung:
    • Steuer- und Beitragspflicht für deutsche Staatsbürger auch bei dauerhaftem Aus­lands­­wohn­­sitz.
    • Vorbild: US-Modell, das über das Prinzip der „Citizenship-based Taxation“ (CBT) weltweite Steuerpflicht in den USA regelt.
  3. Verfassungskonforme Gleichbehandlung:
    • Das bestehende Beispiel der steuerpflichtigen Beamtenpension bei Wohn­sitz­nah­me im Ausland zeigt: Eine solche Regelung ist in Deutschland zumindest bei Beamten und Ver­sor­gungs­em­pfän­gern bereits gelebte Praxis.
    • Die Ausweitung auf weitere Einkommensarten ist rechtlich und ver­wal­tungs­techn­isch umsetzbar.
Vorteile:
  • Stabile Finanzierung: Breitere Beitragsbasis entlastet mittlere Einkommen und sta­bi­li­siert das Rentensystem.
  • Gerechtigkeit: Hohe Einkommen leisten angemessenen Beitrag, ohne proportional höhere Ren­ten­an­sprü­che zu erwerben.
  • Gegensteuerung zur Steuerflucht: Auslandswohnsitz bietet keinen Fluchtausweg mehr.
  • Entlastung des Bundeshaushalts – Spielraum für Steuersenkungen: Durch die Ausweitung der Beitragszahlerbasis auf hohe Einkommen und Auslandseinkommen sinkt der Finanzbedarf der Rentenkasse erheblich. Der heute über 112 Milliarden EUR umfassende Bundeszuschuss könnte reduziert oder perspektivisch entfallen. Daraus ergeben sich fiskalische Spielräume für gezielte Steuersenkungen, Zu­kunfts­in­ves­ti­tio­nen (z. B. Bildung, Klimaschutz, Digitalisierung) oder den Abbau der Staats­ver­schul­dung – was insbesondere die junge Generation langfristig entlastet.
Internationale Vergleiche:
  • Österreich: Keine Beitragsbemessungsgrenze im klassischen Sinn; Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht für fast alle Erwerbstätigen; höhere Nettoersatzraten (ca. 90 % des letzten Nettoeinkommens). 
  • USA: Bürger zahlen Steuern immer an das Heimatland, unabhängig vom Wohnsitz. Die IRS überwacht dies mithilfe internationaler Abkommen (FATCA). Dieses Modell könnte in Deutschland auf Sozialabgaben übertragen werden.
  • Schweiz: Mehrsäulensystem (AHV + Pensionskasse + Private Vorsorge); breite Teil­nah­me am Umlagesystem mit moderaten Höchstgrenzen.
  • Skandinavische Länder (z. B. Schweden, Dänemark, Norwegen): Sehr hohe Steuer- und Beitragsquoten (40–50 % des BIP); breite Pflicht zur Sozialversicherung auch für Selbstständige; starke Umverteilungseffekte; Nettoersatzraten in Schweden ca. 70 %, in Dänemark durch Grundsicherung plus Betriebsrenten vergleichbar hoch. Systeme gelten als nachhaltig und sozial ausgewogen.
Entlastung für die nachkommenden Generationen:

Kindererziehung als Finanzierungsleistung für die Rente

Die demografische Entwicklung verschärft das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern nicht zufällig, sondern als direkte Folge dauerhaft niedriger Geburtenzahlen. Diese Entwicklung wird seit Jahrzehnten statistisch dokumentiert, unter anderem durch das Statistisches Bundesamt.

Das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung basiert darauf, dass nachfolgende Generationen Beiträge leisten. Damit ist Kindererziehung kein rein privater Lebensbereich, sondern eine strukturelle Vorleistung für die Stabilität der Rentenversicherung.

Eltern tragen die Kosten der Erziehung künftiger Beitragszahler und sichern damit die Finanzierungsbasis der Rente. Kinderlose profitieren im Alter in gleicher Weise vom Umlagesystem, ohne diese Vorleistung erbracht zu haben.

Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob die gesetzliche Rentenversicherung künftig auch auf der Beitragsseite zwischen Personen mit und ohne Kindererziehungsleistung differenziert.

Ein mögliches Instrument wäre ein beitragsbezogener Ausgleich:

Für jedes aufgezogene Kind wird der individuelle Rentenbeitrag abgesenkt, während Personen ohne Kinder einen entsprechend höheren Beitrag leisten.

Ziel ist nicht eine Bewertung individueller Lebensentwürfe oder gar „Bestrafung der Kinderlosigkeit“, sondern die Anerkennung von Kindererziehung als gleichwertige Finanzierungsleistung für das Rentensystem. Die Stabilität der gesetzlichen Rente hängt nicht nur von Erwerbsarbeit, sondern ebenso von der Existenz künftiger Beitragszahler ab.

Eine demografiefeste Rentenordnung
muss diese Vorleistung systematisch berücksichtigen.

Abschaffung der Beitragsbemssungsgrenze

Die Umsetzung eines reformierten Rentensystems, das die Beitragsbemessungsgrenze abschafft und die Steuerpflicht für deutsche Staatsbürger weltweit ausweitet, könnte sehr positive Auswirkungen auf die junge Generation haben, insbesondere im Rahmen des Generationenvertrags.

Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze 

Ein Arbeitnehmer, nehmen wir einen angestellten Manager mit 50.000 € Bruttogehalt monatlich, zahlt aktuell bis zur BBG (seit Beginn 2026: 8.450 €) nur folgende Ren­ten­bei­trä­ge:

Heute:

  • 18,6 % von 8.450 € = 1.572  € (je zur Hälfte AG/AN)

Nach der vorgeschlagenen Reform:

  • 18,6 % von 50.000 € = 9.300  € → 7.728€ mehr im Monat

→ Hochgerechnet auf ein Jahr: ca. 92.736€ zusätzliche Einnahmen – bei hunderttausenden Spitzenverdienern würde das Milliardenbeträge für die Rentenkasse bedeuten. – Und das alles, ohne dass sich die Betroffenen merklich in ihrem Lebensstandard einschränken müssten, zumal die Hälfte des Beitrags von den Arbeitgebern zu tragen wäre.

Hier einige wichtige Entlastungseffekte für die junge Ge­ne­ra­tion:

Bessere Rentenabsicherung für die Zukunft:

  • Längerfristige Stabilität des Rentensystems: Wenn mehr Menschen, insbesondere Spitzverdiener, in das Rentensystem einzahlen, wird die Rentenkasse besser ausgestattet. Dies sorgt für eine nachhaltige Absicherung der Rentenansprüche, was die junge Generation vor einer möglichen Überlastung des Systems schützt.
  • Weniger Druck auf die Beitragszahler: Wenn die breite Bevölkerung, insbesondere Gutverdienende, auch höhere Beiträge leisten müssen, können die Beiträge der jüngeren Generation stabiler bleiben. Das könnte die zukünftigen Beitragslasten für junge Erwerbstätige senken.

Gerechtigkeit zwischen den Generationen:

  • Gleichverteilung der Lasten: Aktuell trägt eine relativ kleine Gruppe von Erwerbstätigen einen Großteil der Rentenfinanzierung, während höherverdienende Gruppen oder Auslandsdeutsche häufig aus der Beitragspflicht herausfallen. Mit der Reform würde eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten zwischen den Generationen und Einkommensgruppen erfolgen, was die jüngere Generation entlastet.
  • Zukunftsfähigkeit des Systems: Ein stabileres Rentensystem hilft den jungen Menschen, darauf zu vertrauen, dass sie im Alter nicht mit einer unzureichenden Rentenabsicherung kämpfen müssen. In dem derzeitigen System gibt es Sorgen, dass die Rentenleistungen sinken, während die Beiträge steigen. Eine breitere Beitragsbasis könnte diese Unsicherheit verringern.

Verhinderung einer Belastung der jungen Generation durch Schulden:

  • Vermeidung von Steuererhöhungen: Die Entlastung der jüngeren Generation könnte auch darin liegen, dass durch die zusätzlichen Einnahmen aus der Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze und der Einführung der auf der Staatsbürger­schaft basierenden Besteuerung keine drastischen Steuererhöhungen notwendig sind, um das Rentensystem zu finanzieren. Hohe Steuerlasten, die die junge Generation zu tragen hätte, können so vermieden werden.
  • Entlastung von Schulden und Defiziten: Ein funktionierendes und stabileres Rentensystem bedeutet auch, dass die künftige Generation weniger mit den Auswirkungen von Schulden und Defiziten aus der Rentenkasse belastet wird. Diese Schulden könnten im Moment durch das Umlageverfahren auf die junge Generation abgewälzt werden.

Entlastung des Bundeshaushalts – Spielraum für Steuersenkungen:

Durch die Ausweitung der Beitragszahlerbasis auf hohe Einkommen und Auslandseinkommen sinkt der Finanzbedarf der Rentenkasse erheblich. Der heute über 112 Mrd. € umfassende Bundeszuschuss könnte reduziert oder perspektivisch entfallen. Daraus ergeben sich fiskalische Spielräume für gezielte Steuersenkungen, Zukunftsinvestitionen (z. B. Bildung, Klimaschutz, Digitalisierung) oder den Abbau der Staatsverschuldung – was insbesondere die junge Generation langfristig entlastet.

Kompensation durch Steuersenkung – ein ausgewogenes Geben und Nehmen

Mehrbelastung durch Rentenbeiträge:

    • Beispiel: Ein Gutverdiener mit 12.000 € brutto monatlich zahlt künftig statt 1.404 € nun 2.232 € in die Rentenversicherung (siehe Rechenbeispiel im Papier).
    • Das bedeutet ca. 828 € mehr pro Monat – also etwa 9.936 € pro Jahr.

Mögliche Steuerentlastung:

    • Wenn der Bundeszuschuss zur Rentenkasse sinkt (z. B. um 50–100 Mrd. € jährlich), könnte man die Einkommensteuer, Lohnsteuer oder sogar den So­li­da­ri­tät­szu­schlag für breite Gruppen senken.
    • Auch gezielte Entlastungen für mittlere und obere Einkommen wären möglich – etwa durch höhere Werbungskostenpauschalen, niedrigere Steuersätze in be­stimm­ten Progressionsstufen o. ä.
    • So könnten einige Tausend Euro jährlich wieder zurückfließen – nicht 1:1, aber spürbar.

Gerechtigkeit im Solidarsystem:

    • Wer mehr leistet, trägt zwar mehr – wird aber nicht „bestraft“, sondern fair eingebunden.
    • Das stärkt auch die gesellschaftliche Akzeptanz: Denn ohne eine gewisse Gegenleistung oder Rücksicht auf den Nettoeffekt würden viele Gutverdienende das System als ungerecht empfinden.

Investitionen in die junge Generation:

  • Bessere Arbeitsmarktbedingungen: Da die Steuerpflicht für Auslandsdeutsche oder andere Höherverdiener stärker eingefordert wird, könnte das zusätzliche Kapital in das Rentensystem und andere Sozialprogramme fließen, die wiederum in die junge Generation investiert werden (z. B. durch bessere Bildung, Förderung von Ar­­beits­­plät­­zen oder Innovationsförderung).
  • Verkürzung der Generationslücke: Ein solches Rentensystem würde durch die weitreichendere Beitragspflicht und -verantwortung helfen, das Vertrauen zwischen den Generationen zu stärken, was langfristig zu mehr Solidarität führen könnte.

Fazit:

Ein modernes Rentensystem muss auf Solidarität, Verantwortung und Nachhaltigkeit beruhen. Die Ausweitung der Beitragspflicht auf Spitzeneinkommen und die Einführung einer staatsbürger­schaftsbasierten Steuer- und Beitragsverpflichtung wäre ein zukunftsfähiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Stabilität im deutschen Sozialstaat. Zudem wäre dies eine wirksame Maßnahme zur Vermeidung der Steuerflucht durch eine Wohnsitznahme im Ausland. Wer Deutscher ist, erfüllt in Deutschland seine Steuer und Beitragspflichten, wie das in den USA schon lange geregelt ist.

Gleichzeitig eröffnet eine solche Reform die Möglichkeit, den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung deutlich zu reduzieren. Dadurch entstehen fiskalische Spielräume für gezielte Steuersenkungen oder Zukunftsinvestitionen und hilft, die Verschuldung des Staates zu reduzieren. So werden nicht nur die heutigen Beitragszahler fairer beteiligt, sondern auch die junge Generation langfristig entlastet – ganz im Sinne eines erneuerten, generationengerechten Gesellschaftsvertrags.


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