Positionspapier für eine gerechte Rentenreform

Nur der politische Wille ist dafür erforderlich:
Lesedauer ca. 6 Minuten

Autor: Kurt O. Wörl

Deutschland ist, trotz der gegenwärtigen Probleme in der Wirtschaft, das leistungsfähigste und reichste Land Europas. Trotzdem bietet das Land europaweit ein beschämend niedriges Rentenniveau, weit hinter den skandinavischen Ländern, Österreich und anderen europäischen Staaten. Gleichzeitig belastet der Bundeszuschuss zum Rentensystem mit aktuell über 112 Milliarden EUR jährlich den Bundeshaushalt mit ca. einem Drittel des Gesamthaushalts.

Alle bisherigen Versuche, die Renten zu stabilisieren dürften mit Blick auf die demografische Entwicklung (immer mehr Renter gegenüber immer kleiner werdenden, nachkommenden Generationen) zum Scheitern verurteilt sein. Der Bundeszuschuss wird im gegenwärtigen System auch weiter anwachsen. Damit fehlen dem Land aber fiskalische Mittel für ebenfalls dringend erforderliche Investitionen und treiben das Land in eine gigantische Verschuldungsspirale, um wenigstens die nötigsten Mängel in der Infrastruktur zu beseitigen (marode Schulen, Brücken, Straßen, erbärmlich ausgestattete Bundeswehr usw.), die zudem weiter vor allem die nachkommenden Generationen belasten wird.

Hauptgrund dafür ist, dass die Regierungen offenbar Hemmungen haben, alle Einkommensklassen gerecht an der Finanzierung des Staates und der Sozialsysteme zu beteiligen und die Steuerflucht ins Ausland wirksam zu unterbinden. 

Das hat mich veranlasst, ein kompaktes Positionspapier für eine durchgreifende Reform zur Beitragsgerechtigkeit und Steuerverantwortung, mit Blick auf das deutsche Rentensystem und die Steuergerechtigkeit, zu erarbeiten. Dank der Möglichkeiten, die heute KI-gestützte Recherchesysteme bieten, konnte ich schnell die erforderlichen Zahlen, Daten und Fakten erheben.

Das folgende Positionspapier stelle ich sehr gerne als Diskussionsgrundlage für Interessierte zur Verfügung. Das Papier kann am Ende dieses Beitrags auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Positionspapier:

Beitragsgerechtigkeit und Steuerverantwortung im deutschen Rentensystem

Ausgangslage: Deutschland, als eine der wirtschaftsstärksten Nationen Europas, weist im internationalen Vergleich eine der niedrigsten gesetzlichen Nettoersatzraten im Rentensystem auf. Gleichzeitig sind erhebliche Vermögen und Spitzeneinkommen faktisch vom Solidarsystem ausgenommen – durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Möglichkeiten der Wohnsitzverlagerung ins Ausland.

Kernaussage: Die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in Verbindung mit einer begrenzten Rentenhöhe sowie der Einführung einer staatsbürger­schaftsbasierten Steuerpflicht nach US-amerikanischem Vorbild kann das deutsche Rentensystem langfristig stabilisieren und gerechter machen.

Forderungen:

  1. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung:
    • Alle Erwerbstätigen zahlen anteilig auf ihr gesamtes Einkommen ein.
    • Der Rentenanspruch bleibt gedeckelt, um Überprivilegierung zu vermeiden.
  2. Einführung einer staatsbürger­schaftsbasierten Besteuerung:
    • Steuer- und Beitragspflicht für deutsche Staatsbürger auch bei dauerhaftem Auslands­wohn­sitz.
    • Vorbild: US-Modell, das über das Prinzip der „Citizenship-based Taxation“ (CBT) weltweite Steuerpflicht in den USA regelt.
  3. Verfassungskonforme Gleichbehandlung:
    • Das bestehende Beispiel der steuerpflichtigen Beamtenpension bei Wohnsitznahme im Ausland zeigt: Eine solche Regelung ist in Deutschland zumindest bei Beamten und Versorgungsempfängern bereits gelebte Praxis.
    • Die Ausweitung auf weitere Einkommensarten ist rechtlich und verwaltungstechnisch umsetzbar.

Vorteile:

  • Stabile Finanzierung: Breitere Beitragsbasis entlastet mittlere Einkommen und stabilisiert das Rentensystem.
  • Gerechtigkeit: Hohe Einkommen leisten angemessenen Beitrag, ohne proportional höhere Ren­ten­an­sprü­che zu erwerben.
  • Gegensteuerung zur Steuerflucht: Auslandswohnsitz bietet keinen Fluchtausweg mehr.
  • Entlastung des Bundeshaushalts – Spielraum für Steuersenkungen: Durch die Ausweitung der Beitragszahlerbasis auf hohe Einkommen und Auslandseinkommen sinkt der Finanzbedarf der Rentenkasse erheblich. Der heute über 112 Milliarden EUR umfassende Bundeszuschuss könnte reduziert oder perspektivisch entfallen. Daraus ergeben sich fiskalische Spielräume für gezielte Steuersenkungen, Zukunftsinvestitionen (z. B. Bildung, Klimaschutz, Digitalisierung) oder den Abbau der Staatsverschuldung – was insbesondere die junge Generation langfristig entlastet.

Internationale Vergleiche:

  • Österreich: Keine Beitragsbemessungsgrenze im klassischen Sinn; Rentenversicherungspflicht für fast alle Erwerbstätigen; höhere Nettoersatzraten (ca. 90 % des letzten Nettoeinkommens). 
  • USA: Bürger zahlen Steuern immer an das Heimatland, unabhängig vom Wohnsitz. Die IRS überwacht dies mithilfe internationaler Abkommen (FATCA). Dieses Modell könnte in Deutschland auf Sozialabgaben übertragen werden.
  • Schweiz: Mehrsäulensystem (AHV + Pensionskasse + Private Vorsorge); breite Teilnahme am Umlagesystem mit moderaten Höchstgrenzen.
  • Skandinavische Länder (z. B. Schweden, Dänemark, Norwegen): Sehr hohe Steuer- und Beitragsquoten (40–50 % des BIP); breite Pflicht zur Sozialversicherung auch für Selbstständige; starke Umverteilungseffekte; Nettoersatzraten in Schweden ca. 70 %, in Dänemark durch Grundsicherung plus Betriebsrenten vergleichbar hoch. Systeme gelten als nachhaltig und sozial ausgewogen.

Rechenbeispiel – Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze: Ein Arbeitnehmer mit 12.000 € Bruttogehalt monatlich zahlt aktuell nur bis zur BBG (2025 West: 7.550 €) Rentenbeiträge:

  • Heute: 18,6 % von 7.550 € = 1.404 € (je zur Hälfte AG/AN)
  • Nach Reform: 18,6 % von 12.000 € = 2.232 € → 828€ mehr im Monat

→ Hochgerechnet auf ein Jahr: ca. 9.936€ zusätzliche Einnahmen pro Person – bei hunderttausenden Spitzenverdienern würde das Milliardenbeträge für die Rentenkasse bedeuten.

Entlastung für die nachkommenden Generationen:

Die Umsetzung eines reformierten Rentensystems, das die Beitragsbemessungsgrenze abschafft und die Steuerpflicht für deutsche Staatsbürger weltweit ausweitet, könnte verschiedene positive Auswirkungen auf die junge Generation haben, insbesondere im Rahmen des Generationenvertrags. Hier einige wichtige Entlastungseffekte für die junge Generation:

Bessere Rentenabsicherung für die Zukunft:

  • Längerfristige Stabilität des Rentensystems: Wenn mehr Menschen, insbesondere Spitzverdiener, in das Rentensystem einzahlen, wird die Rentenkasse besser ausgestattet. Dies sorgt für eine nachhaltige Absicherung der Rentenansprüche, was die junge Generation vor einer möglichen Überlastung des Systems schützt.
  • Weniger Druck auf die Beitragszahler: Wenn die breite Bevölkerung, insbesondere Gutverdienende, auch höhere Beiträge leisten müssen, können die Beiträge der jüngeren Generation stabiler bleiben. Das könnte die zukünftigen Beitragslasten für junge Erwerbstätige senken.

Gerechtigkeit zwischen den Generationen:

  • Gleichverteilung der Lasten: Aktuell trägt eine relativ kleine Gruppe von Erwerbstätigen einen Großteil der Rentenfinanzierung, während höherverdienende Gruppen oder Auslandsdeutsche häufig aus der Beitragspflicht herausfallen. Mit der Reform würde eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten zwischen den Generationen und Einkommensgruppen erfolgen, was die jüngere Generation entlastet.
  • Zukunftsfähigkeit des Systems: Ein stabileres Rentensystem hilft den jungen Menschen, darauf zu vertrauen, dass sie im Alter nicht mit einer unzureichenden Rentenabsicherung kämpfen müssen. In dem derzeitigen System gibt es Sorgen, dass die Rentenleistungen sinken, während die Beiträge steigen. Eine breitere Beitragsbasis könnte diese Unsicherheit verringern.

Verhinderung einer Belastung der jungen Generation durch Schulden:

  • Vermeidung von Steuererhöhungen: Die Entlastung der jüngeren Generation könnte auch darin liegen, dass durch die zusätzlichen Einnahmen aus der Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze und der Einführung der staatsbürger­schaftsbasierten Besteuerung keine drastischen Steuererhöhungen notwendig sind, um das Rentensystem zu finanzieren. Hohe Steuerlasten, die die junge Generation zu tragen hätte, können so vermieden werden.
  • Entlastung von Schulden und Defiziten: Ein funktionierendes und stabileres Rentensystem bedeutet auch, dass die künftige Generation weniger mit den Auswirkungen von Schulden und Defiziten aus der Rentenkasse belastet wird. Diese Schulden könnten im Moment durch das Umlageverfahren auf die junge Generation abgewälzt werden.

Entlastung des Bundeshaushalts – Spielraum für Steuersenkungen:

Durch die Ausweitung der Beitragszahlerbasis auf hohe Einkommen und Auslandseinkommen sinkt der Finanzbedarf der Rentenkasse erheblich. Der heute über 112 Mrd. € umfassende Bundeszuschuss könnte reduziert oder perspektivisch entfallen. Daraus ergeben sich fiskalische Spielräume für gezielte Steuersenkungen, Zukunftsinvestitionen (z. B. Bildung, Klimaschutz, Digitalisierung) oder den Abbau der Staatsverschuldung – was insbesondere die junge Generation langfristig entlastet.

Kompensation durch Steuersenkung – ein ausgewogenes Geben und Nehmen

Mehrbelastung durch Rentenbeiträge:

    • Beispiel: Ein Gutverdiener mit 12.000 € brutto monatlich zahlt künftig statt 1.404 € nun 2.232 € in die Rentenversicherung (siehe Rechenbeispiel im Papier).
    • Das bedeutet ca. 828 € mehr pro Monat – also etwa 9.936 € pro Jahr.

Mögliche Steuerentlastung:

    • Wenn der Bundeszuschuss zur Rentenkasse sinkt (z. B. um 50–100 Mrd. € jährlich), könnte man die Einkommensteuer, Lohnsteuer oder sogar den Solidaritätszuschlag für breite Gruppen senken.
    • Auch gezielte Entlastungen für mittlere und obere Einkommen wären möglich – etwa durch höhere Werbungskostenpauschalen, niedrigere Steuersätze in bestimmten Progressionsstufen o. ä.
    • So könnten einige Tausend Euro jährlich wieder zurückfließen – nicht 1:1, aber spürbar.

Gerechtigkeit im Solidarsystem:

    • Wer mehr leistet, trägt zwar mehr – wird aber nicht „bestraft“, sondern fair eingebunden.
    • Das stärkt auch die gesellschaftliche Akzeptanz: Denn ohne eine gewisse Gegenleistung oder Rücksicht auf den Nettoeffekt würden viele Gutverdienende das System als ungerecht empfinden.

Investitionen in die junge Generation:

  • Bessere Arbeitsmarktbedingungen: Da die Steuerpflicht für Auslandsdeutsche oder andere Höherverdiener stärker eingefordert wird, könnte das zusätzliche Kapital in das Rentensystem und andere Sozialprogramme fließen, die wiederum in die junge Generation investiert werden (z. B. durch bessere Bildung, Förderung von Arbeitsplätzen oder Innovationsförderung).
  • Verkürzung der Generationslücke: Ein solches Rentensystem würde durch die weitreichendere Beitragspflicht und -verantwortung helfen, das Vertrauen zwischen den Generationen zu stärken, was langfristig zu mehr Solidarität führen könnte.

Fazit:

Ein modernes Rentensystem muss auf Solidarität, Verantwortung und Nachhaltigkeit beruhen. Die Ausweitung der Beitragspflicht auf Spitzeneinkommen und die Einführung einer staatsbürger­schaftsbasierten Steuer- und Beitragsverpflichtung wäre ein zukunftsfähiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Stabilität im deutschen Sozialstaat. Zudem wäre dies eine wirksame Maßnahme zur Vermeidung der Steuerflucht durch eine Wohnsitznahme im Ausland. Wer Deutscher ist, erfüllt in Deutschland seine Steuer und Beitragspflichten, wie das in den USA schon lange geregelt ist.

Gleichzeitig eröffnet eine solche Reform die Möglichkeit, den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung deutlich zu reduzieren. Dadurch entstehen fiskalische Spielräume für gezielte Steuersenkungen oder Zukunftsinvestitionen und hilft, die Verschuldung des Staates zu reduzieren. So werden nicht nur die heutigen Beitragszahler fairer beteiligt, sondern auch die junge Generation langfristig entlastet – ganz im Sinne eines erneuerten, generationengerechten Gesellschaftsvertrags.

Download: Positionspapier zur Rentenreform (PDF)


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3 Kommentare:

  1. Harald Winkler

    Danke für die Antwort, bin kein Fan des deutschen Systems
    Polizist ist aber etwas anderes als letzte Minute Telekom

  2. Sehr geehrter Herr Winkler,

    Kurze Antwort: Nein.

    Begründung: Regierungsmitglieder, Richter, Beamte, Soldaten unterliegen, anders als gesetzlich Rentenversicherte, einer besonderen Dienst- und Treueverpflichtung. Sie müssen jederzeit, auch im Ruhestand, für Verfassungstreue und das Recht einstehen. Sie leisten darauf einen Amtseid, Soldaten das Feierliches Gelöbnis. Dies gilt nicht für Abgeordnete, sie leisten keinen Amtseid, sind nur ihrem Gewissen und ihren Wählern verpflichtet (können also durchaus in das Rentensystem integriert werden). Diese Verpflichtung gibt es auch für Rentenbeitragszahler nicht. Als Gegenleistung verspricht der Staat der eidgebundenen Exekutive und Judikative auf Treu und Glauben eine angemessene Versorgung, auch im Ruhestand. Verstoßen Regierungsmitglieder, Richter, Beamte oder Pensionäre gegen das Recht oder zeigen sich nicht verfassungstreu, können ihre Bezüge, auch die Pensionen, in einem Disziplinarverfahren gekürzt oder ganz entzogen werden. Auch dieses Risiko tragen Rentenversicherte nicht. Würde man Beamte ins Rentensystem integrieren, müssten sie zur Gleichstellung aus ihrer eidlichen Amtsverpflichtung entlassen werden. Das geht nicht, weil das Grundgesetz die Grundrechte ausschließlich für die Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) als unmittelbar geltendes Recht bindet (Art. 1, Abs 3 GG). Rentenempfänger gehören nicht zu diesem Personenkreis.

    Hinzu kommt, dass etwa Soldaten, Polizeibeamte, Berufsfeuerwehrler u.a. aus dieser bindenden Verpflichtung auf die Grundrechte verpflichtet sind, ggf. ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben für das Gemeinwohl einzusetzen, auch deshalb ist der Staat verpflichtet, diese Gefahrenübernahme durch angemessene Versorgung zu honorieren. Diese Verpflichtungen gibt es für Rentenversicherte eben auch nicht. Ferner: Haben Versorgungsempfänger z.B. auch Rentenansprüche in jungen Jahren erworben, wird ihnen dieser Rentenanspruch von der staatlichen Altersversorgung wieder abgezogen, da sie ja bereits „angemessen“ versorgt sind.

    Wollen Rentenversicherte im Ruhestand ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und dort z.B. das niedrigere Steuerniveau genießen, dann können sie das jederzeit tun. Die Pensionisten des Staates hingegen zahlen immer ihre Einkommensteuer an den deutschen Staat, egal wo sie auf der Welt ihren Wohnsitz nehmen.

    Der Hauptgrund ist aber ein fiskalischer, nämlich, dass die Richter-, Beamten- und Soldaten-Ruhestandsversorgung für den Staat, und damit für jeden Steuerzahler, eine geringere Belastung ist, als wenn für diese 45 Jahre lang Arbeitgeberbeiträge für die Rentenversicherung aufgebracht werden müssten, unabhängig davon, wie im Einzelnen die Lebenserwartung sein wird. Die gegenwärtige Ruhestandsversorgung trägt der Staat hingegen nur so lange, wie der Bedienstete tatsächlich lebt. Berechnungen ergaben, dass der Staat damit fast drei Viertel an Kosten spart.

    Es gab seit Bismarcks Renteneinführung immer wieder, vor allem aus sozialdemokratischen Kreisen, Anläufe, Staatsbedienstete in das Rentensystem zu integrieren. Sie scheiterten immer wieder an den damit verbundenen Belastungen für die staatlichen Haushalte und an der verfassungsbedingten Sonderstellung der Staatsbediensteten. Auch der kürzliche Vorstoß von Bärbel Bas wird daran scheitern.

    Verschärft würde diese Belastung noch dadurch, dass auch die Bruttobezüge der Aktiven dieser Gruppe um den Arbeitnehmerbeitrag erhöht werden müssten (diese wurden nämlich bei Einführung der Beamtenversorgung nach 1945 um diesen Betrag gekürzt). Ferner gäbe es sehr lange (ca. 40 Jahre lang) Übergangsfristen zur Besitzstandswahrung. Das heißt, der Staat müsste 40 Jahre lang fast die doppelte Finanzierung (Rentenbeiträge für Berufsanfänger und Pensionen für die bereits aktiven und pensionierten Bediensteten) aufbringen. Das wäre nicht finanzierbar ohne gewaltige Verschuldung.

    Ich weiß natürlich, dass in der deutschen Neidgesellschaft die Forderung nach Gleichstellung von Rentenverischerten und Versorgungsempfängern ein ewiges Thema, vor allen seit 1990, ist. Es ist vor allem das auf 48% abgesunkene Rentenniveau, ggü. des Versorgungsniveaus von knapp 72%, was viele als ungerecht finden. Sie haben hier auch vollkommen recht. Aber man muss sich fragen: Will man, dass die Versorgungsempfänger auch nur 48% erhalten (ihnen also etwas aus Neid genommen werden soll) oder will man, dass die Rentenempfänger ebenfalls das Niveau der Versorgungsempfänger erhalten (diesen also etwas gegeben wird). Für ersteres hätte ich kein Verständnis, ich beteilige mich nicht an Neid- und Missgunst-Diskussionen, für zweiteres setze ich mich mit meinem Positionspapier ein.

    Vor der Wiedervereinigung lag das Rentenniveau bei etwas über 60%. Das Absenken auf 48% war der Tatsache geschuldet, dass mit der Wiedervereinigung die Rentner der ehemaligen DDR in das westdeutsche Rentensystem übernommen wurden, obwohl für diese nie Rentenbeiträge entrichtet wurden. Das war im höchsten Maße ungerecht, aber damals nicht anders finanzierbar. Richtig ist, dass das Rentenniveau Deutschlands, das reichste und leistungsfähigste Land Europas, eine Schande ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wörl

  3. Harald Winkler

    Hallo,

    Beamte und Berufssoldaten mitintegriert in dem neuen System?

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