Zwangsdemonstration:

Gymnasium schickt Schüler zur Demo

Autor: Kurt O. Wörl

Der Lehrkörper des Engelbert-Kaempfer-Gymnasiums (EKG) in Lemgo – NRW – hat sich für seine Schüler etwas Besonderes einfallen lassen. Für vergangenen Freitag setzten die Lehrkräfte für die Schüler eine “Exkursion” zur regionalen “Fridays for Future”-Kundgebung an. In der Bekanntmachung an die Eltern wird eine Anwesenheitspflicht für die Schüler postuliert, bis zum Ende des regulären Unterrichts.

Zunächst wollte ich das gar nicht glauben, dachte, da hätten sich wohl ein paar Klimawandel-Skeptiker eine Fakestory ausgedacht. Weit gefehlt! Die Story ist echt, wie dem Elternbrief der Schule vom 13.09.2019 zu entnehmen ist (zum Vergrößern auf das Bildchen klicken), begründen die Lehrer diese “Exkursion” wie folgt:

[…] “Am 20.09.2019 findet nun der dritte globale Klimastreik statt, so gibt es auch in Lemgo eine regionale Kundgebung ‘Fridays for Future”, anhand derer wir unseren Schülerinnen und Schülern nun die Möglichkeit geben wollen, sich ein eigenes Bild von dieser Bewegung machen zu können. Sie können Erfahrungen sammeln, wie ein Bürgerrecht umgesetzt werden kann, ihre Gedanken oder Gefühle den anderen Mitteilen oder einfach nur Eindrücke sammeln und beobachten.” […]

Hier liegt bereits ein gravierender Irrtum vor: Das “Bürgerrecht an Kundgebungen teilzunehmen” kann eben nicht so “umgesetzt” werden, dass dies während der Schulzeit stattfindet, derweil dies einen Rechtsbruch beinhaltet. Ich gehe nicht davon aus, dass das Lernziel der Aktion der gekonnte Verstoß gegen gesetzliche Pflichten sein sollte. Außerdem ist ein Bürgerecht etwas, was der einzelne beanspruchen kann (aber nicht muss) und zwar ganz autonom. Eine Pflicht zur Inanspruchnahme von Bürgerrechten sieht unsere Verfassung nicht vor – es wäre dann auch kein Recht, sondern eine Pflicht.

Im letzten Absatz des Schreibens wird weiter erklärt, “Die Anwesenheitspflicht der Schülerinnen und Schüler endet somit am Ende der regulären Unterrichtszeit auf dem Marktplatz, ebenso die Aufsichtspflicht.” Das kann man eigentlich gar nicht missverstehen. – Die Schule bestand also zunächst auf eine Teilnahmepflicht!

Auf der Homepage der Schule ruderten die Lehrer – abweichend vom Elternbrief – dann doch zurück und stellten klar, dass die “Unterrichtsgänge für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte freiwillig” wären. Wirklich? – Schüler, welche nicht teilnehmen wollten, brauchten eine “Entschuldigung” seitens der Erziehungsberechtigten, andernfalls mussten sie teilnehmen.

Man darf sich wirklich fragen, von welchem Teufel der EKG-Lehrkörper eigentlich geritten war. Ich gehe davon aus, dass die Lehrer verbeamtet sind. Als Beamte haben sie sich jederzeit verfassungs- und rechtstreu zu verhalten. Sie müssten also auf die Einhaltung der Schulpflicht bestehen und ggf. Ordnungsmaßnahmen zur Durchsetzung einleiten. Den eigenen Schülern stattdessen zu vermitteln, wie man rechtswidrig ein “Bürgerrecht” durch Schuleschwänzen “umsetzt”, ist m.E. von keinem Lehrplan abgedeckt – und von unserer Rechtsordnung auch nicht. Im Grunde ist das Verhalten der Lehrer ein Fall für ein Dienststrafverfahren (Disziplinarverfahren).

Recht schwammig und wenig konkret schreibt die Schule auf ihrer Homepage dann doch: “Die Unterrichtsgänge sind in ein pädagogisches Konzept eingebettet, bei dem der Grundsatz der schulischen Neutralität beachtet wird.” Na, dieses “pädagogische Konzept” würde mich aber brennend interessieren! Wie kann es eine schulische Neutralität geben, wenn Lehrer – und damit der Staat selbst – einer Protestbewegung Kundgebungsteilnehmer zwangsweise zuführt? Denn die Relevanz einer Kundgebung – und das dürfte sogar dem verpeiltesten Lehrer bewusst sein – wird medial und politisch vor allem an den Teilnehmerzahlen gemessen. Von wegen Neutralität! Die Lehrer greifen damit direkt in den politischen Diskurs ein und das nennt man nicht neutral, sondern parteiisch. – Das wurde offenbar durch weitere Schikanen gegen Schüler, die nicht am Exkurs teilnehmen wollten, sogar noch forciert:

Offenbar gab es tatsächlich Widerstand bei Schülern, die sich nicht zur Zwangsteilnahme an einer Kundgebung verpflichten lassen wollten. Die Schüler-Union Lippe berichtet, eine Schülerin, die sich geweigert habe an der Demo teilzunehmen, habe sich ggü. ihrer Lehrkraft rechtfertigen müssen und als Ersatzaufgabe einen Aufsatz zu einer Rede von Greta Thunberg schreiben müssen – das kommt mir wie eine brachiale Gehirnwäsche durch Schikane vor – eine Art Strafarbeit also? – Faschistoide Übergriffe scheinen bis in die Schulen hinein wieder in Mode zu kommen.

Quelle:

Staatliche Institutionen führen Demonstrationen Teilnehmer zu?

Abgeordnete Kundgebungsbrigaden gab es in Westdeutschland zuletzt zwischen 1933 und 1945 und im Osten in der DDR. Man darf gespannt sein, wie sich das Kultusministerium in NRW zu derartigen Entgleisungen eines gymnasialen Lehrkörpers positionieren wird.

Weiterer Bericht:

Online-Bericht “Westfalen-Blatt”: Ärger um Exkursion zum Klimastreik

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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