Für die Grüninnen ist das noch lange nicht das Gleiche:

Wenn Zwei das Gleiche tun

Im Strafgesetzbuch unseres Landes sind all jene Handlungen (und auch nicht opportune Unterlassungen), welche im demokratischen Rechtsstaat mit Mehrheitsbeschluss nicht gewollt sind, unter Strafe gestellt. Für die Be- und Verurteilung solcher Handlungen ist die dritte Gewalt, die Justiz zuständig. Funktioniert der Rechtsstaat, dann darf er kriminelles Verhalten nie und nimmer tolerieren, wenn dafür keine Schuldausschließungs- oder Rechtfertigungsgründe vorliegen (bei Notwehr und Nothilfe z.B.). Grundsätzlich jedenfalls, wenn man nicht gerade in Berlin lebt, wo vor allem kriminelle Handlungen der linksextremen und migrantischen Entourage (illegale Hausbesetzungen und Neukölln schlechthin) Jahre lang beinahe schon traditionell bagatellisiert und eher unwillig verfolgt werden. 

Beitrag lesen …

Ansprache an unsere idealistischen Grünschnäbel:

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es

Das Anliegen der neuen, klimabewegten Jugend ist grundsätzlich nachvollziehbar und verständlich. Eure Forderungen, unseren Planeten vor einer Klimakatastrophe zu bewahren, sind überaus berechtigt – sehr berechtigt sogar. Dabei ist es völlig nebensächlich, ob der Klimawandel wirklich vom Menschen zu verantworten ist oder nicht – Klimaforscher sind sich da keineswegs einig, auch wenn medial anderes verbreitet wird. Die extremen Sommer und überwiegend schneelosen Winter vergangener Jahre sind ja nicht wegzuleugnen. Dieser Beitrag wird unvermeidlich etwas länger, das bitte ich vorab schon zu entschuldigen.

Beitrag lesen …