Europawahl 2019 in „leichter Sprache“
Autor: Kurt O. Wörl Gemäß des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben künftig auch Menschen, welche unter Betreuung (früher „Vormundschaft“) stehen, das Recht an Wahlen teilzunehmen, und zwar bereits bei den anstehenden Wahlen zum Europaparlament am 26. Mai d.J. Das finde ich gut und richtig. Konsequenter Weise hätte das BVerfG dann allerdings auch Kindern – die ja unter Vormundschaft ihrer Eltern stehen – ein Wahlrecht einräumen müssen (ggf. über ein Familienwahlrecht). Faktisch sind nun Kinder und Jugendliche im Alter unter 18 Jahren der einzig verbliebene „Rest“ der Gesellschaft, welcher nicht durch Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen Einfluss auf die Politik…