Für die Grüninnen ist das noch lange nicht das Gleiche:
Wenn Zwei das Gleiche tun
Im Strafgesetzbuch unseres Landes sind all jene Handlungen (und auch nicht opportune Unterlassungen), welche im demokratischen Rechtsstaat mit Mehrheitsbeschluss nicht gewollt sind, unter Strafe gestellt. Für die Be- und Verurteilung solcher Handlungen ist die dritte Gewalt, die Justiz zuständig. Funktioniert der Rechtsstaat, dann darf er kriminelles Verhalten nie und nimmer tolerieren, wenn dafür keine Schuldausschließungs- oder Rechtfertigungsgründe vorliegen (bei Notwehr und Nothilfe z.B.). Grundsätzlich jedenfalls, wenn man nicht gerade in Berlin lebt, wo vor allem kriminelle Handlungen der linksextremen und migrantischen Entourage (illegale Hausbesetzungen und Neukölln schlechthin) Jahre lang beinahe schon traditionell bagatellisiert und eher unwillig verfolgt werden.