Gute Vorschlag von Alexander Dobrindt:

Antisemitismus wirksam bekämpfen

Autor: Kurt O. Wörl

Gute Idee: Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum 9. November, in Erinnerung an die Reichspogromnacht, schlug der CSU-Abgeordnete Alexander Dobrindt vor, jegliches antisemitisches Skandieren als Verbrechen der Volksverhetzung in einem besonders schweren Fall im Strafgesetzbuch zu verankern.

Ich würde noch weiter gehen und zugleich eine verbindliche Unterbindungsverpflichtung (verbindlich auch für die Justiz) gesetzlich verankern wollen. Dabei dürfen mangelhafter Bildungsstand und die kulturelle Herkunft der Täter keine strafmildernde Wirkung mehr haben, wie das heute vor Gericht leider allzu oft der Fall ist. Im Gegenteil: Wer nicht hören will, muss fühlen – und zwar die Entschlossenheit des Rechtsstaates! Ich denke, dass sich das auch in ansonsten unbelehrbaren Communities schnell herumsprechen würde, wenn der Staat beweist, dass er es mit der konsequenten Verfolgung von Hass-Straftaten ernst meint. – Ich stelle mir das so vor:

Verurteilte Antisemiten werden auch nach Absitzen ihrer Haftstrafe für immer an ihrer Hetze gegen Juden/Israel gehindert: Entweder durch lebenslange Sicherheitsverwahrung oder – soweit möglich – durch konsequente Abschiebung in die Herkunftsländer. 

Es gilt, was Goethe bereits 1821 in “Wilhelm Meisters Wanderjahre” in Weisheit niedergeschrieben hat:

 

“Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,
muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.”

 

Das heißt auch: Wer den Schutz in unserem Land in Anspruch nehmen will, darf nicht selbst zur Gefahr für andere werden. 

Diese Konsequenz muss für jeglichen Antisemitismus gelten: Für den islamistischen, den rechtsextremen, aber eben auch für jenen aus dem linksextremen Umfeld, der von der Ampelregierung derzeit, besonders von der Innenminister-Darstellerin Nancy Faeser, allzu gerne ignoriert wird.

Wenn das Einstehen für das jüdische Leben in Deutschland und das Existenzrecht des Staates Israel wirklich deutsche Staatsräson sind, dann gibt es keine andere denkbare Lösung. Es muss für jeden klar sein, dass es hier keinerlei Toleranz mehr geben kann und dass antisemitisches Agieren letztlich nur das eigene Leben beschädigt.

Aber auch das gilt: Weil auch verurteilte Verbrecher in einer humanitär strukturierten Gesellschaft eine zweite Chance haben müssen: Auf Sicherheitsverwahrung oder konsequenten Abschiebung kann nach Absitzen der Freiheitsstrafe verzichtet werden, wenn die Zeit der Haftstrafe erkennbar zu Einsicht und Läuterung geführt hat. Wer also künftig erkennbar für den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und das Existenzrecht Israels eintritt und sich jeglicher Hetze, gleicher welcher Art, enthält, sollte diese – allerdings bei Rückfälligkeit durchaus auch wieder widerrufbare – Chance erhalten.

Wir sind es, besonders in Erinnerung an die deutsche Geschichte, der jüdischen Bevölkerung in unserem Lande und dem Staate Israel schuldig, dass Antisemitismus ab sofort mit aller Härte des rechtstaatlich Zulässigen verfolgt wird. Jede demokratische Regierung – besonders in Deutschland – hat die Pflicht, alle seine Bürger vor Hetze und Verbrechen zu schützen. 

Alles andere würde die beschwörenden Reden unserer Politiker nur erneut als bloße Lippenbekenntnisse entwerten. Das aber empfände ich als eine große Schande, weil unsere Volksvertreter dann beweisen würden, aus der Dunklen Zeit vor 1945 nichts gelernt zu haben. Bleibt zu hoffen, dass der Vorschlag Dobrindts von der Ampel-Regierung zeitnah aufgegriffen wird. – Sehr recht zu wünschen wäre es.

Titelfoto: Copyright 2011 by Kurt O. Wörl


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