Wer Teilhabe einfordert, muss selbst aktiv werden:

Frauen an die Macht – egal wie?

Autor: Kurt O. Wörl

Aus links-feministischen Sphären wird man mir wohl eher nicht zustimmen. Sachliche Reaktionen erwarte ich aus dieser Ecke aber sowieso nicht. Man kennt das in unserer inzwischen von Spaltpilz durchzogenen, zänkischen Zeit ja zur Genüge. Wenn es an Argumenten gebricht, dann greift der gute, alte Arthur Schopenhauer und seine Empfehlungen für gekonnte Polemik und Rabulistik. Wer meine Worte nur unter “alter, weiser Mann” (kein Tippfehler!) verbucht, auch recht.

Apropos Schopenhauer: Das genaue Gegenteil von Weiberfeindlichkeit ist meine Intention. Vielmehr will ich aufzeigen, dass der Versuch, pauschal Geschlechterparität in der Politik zu erzwingen, den Frauen weitaus mehr schadet als nutzt, weil eine Kandidatenauswahl nach Genitalienausstattung – oder gar nach “gefühltem” Geschlecht – das Eigentliche, nämlich Kompetenz, Qualifikation und Eignung, weitgehend außer Acht lässt. Das kostete in den letzten Jahren einer ganzen Reihe von Frauen in der Politik Reputation und Amt.

Zum Verständnis des Beitrags gehört auch, dass Nomen, die auf “-ismus” enden, mit wenigen Ausnahmen, praktisch immer Bezeichnungen für totalitäre Ideen sind. Ich verabscheue deshalb “Ismen“. Hinter jedem steckt letztlich eine von Intoleranz geprägte, autoritäre Ideologie. Man denke liberal, fröne aber bitte keinem ungezähmten Liberalismus, man halte soziale Grundregeln für eine gesunde Gesellschaft für unerlässlich, gebe aber Sozialismus und seinem Extrem, dem Kommunismus keine Chance. Beide haben seit Marx und Engels bisher nirgends stabile, wirklich sozial gesicherte, dauerhafte, innovative und schon gar keine freien Gesellschaften hervorgebracht – nirgendwo und zu keiner Zeit. Alle auf Ismen basierende Versuche endeten bisher in Diktaturen, maroden Staatsgebilden, in Armut und traumatisierten Gesellschaften ohne Zukunft; – und allzu oft im Krieg.

Die bevorzugt anzustrebende Staatlichkeit behinhaltet, dass eine kapitalgesteuerte Gesellschaft nur in den Grenzen eines Sozialstaates agieren darf, womit auch grenzenloser Kapitalismus als Extrem abzulehnen ist. Wer Beispiele für gelungene Gesellschaften sucht, sehe sich in Skandinavien um. Norwegen und Dänemark haben etwas, das in Deutschland als Schimpfwort gilt, zum Ideal entwickelt: den Wohlfahrtsstaat. Nach den letzten World-Happiness-Reporten ringen beide Länder immer wieder um die Medaille, die glücklichsten Menschen auf Erden zu beherbergen. Man bekämpft dort nicht das Reichwerden, beides sind freie Länder, aber man versteht es glänzend Armut zu verhindern. Ich habe darüber bereits in mehreren Beiträgen resümiert, etwa in Sozialstaat auf neue Füße stellen.

Neulich meinte eine junge Frau, dass jeder moderne Mann eigentlich Feminist sein sollte. Ich “alter, weißer Mann” musste lachen und verriet meine Sichtweise: Feminismus ist nichts anderes als die weibliche Entsprechung zum männlichen Chauvinismus: Beide Extreme überhöhen das eigene Geschlecht und überziehen das andere vor allem mit Verachtung, Häme und Diskriminierung. Weder chauvinistisch noch feministisch noch sonst von “Ismen” getrieben sondern schlicht menschlich, also humanitär, wünsche ich mir unsere Gesellschaft gestaltet. Wenn Frauen wie Männer nach Menschlichkeit strebten und sich als Schicksalsgemeinschaft verstünden, ist der Gesellschaft weit mehr gedient, als wenn sie sich spalterisch von Ismen gegeneinander treiben lassen. Deshalb ziehe ich auch das reale Streben nach Humanität jeder Humanismusschwurbelei vor. Humanismus ist ohnehin, weil er – je nach ideologischem Blickwinkel – ein überaus unpräziser Begriff ist, kaum vernünftig und allgemeinverständlich zu gebrauchen. Und im Kern enthält Humanismus – je nach Auslegung (idealistisch, libertär, marxistisch, biblizistisch, existenzialistisch usw.) – wie jeder “Ismus” – ziemlich totalitäre Aspekte.

Außerdem – ich denke das ist wichtig, um meine Überlegungen einordnen zu können – wurde ich in jungen Jahren von einer beeindruckenden Frau überhaupt erst für Politik interessiert, von keiner Geringeren nämlich als der Grande Dame der Liberalen, Hildegard Hamm-Brücher, in deren Wahlkreis mein Wohnsitz lag. Sie war mir stets ein großes Vorbild und prägte meine Weltsicht wie kaum jemand sonst und ich erinnere mich gerne an jene von Weisheit getragenen Gespräche mit ihr. Ich berichtete darüber in den FAQ dieser Webpräsenz.

 Soviel vorweg als Prolog zum besseren Verständnis.

Machtausübung in der Demokratie

“Alle Staatsgewalt (syn. Macht) geht vom Volke aus.”, so steht es in Art. 20 Abs. 2 unseres Grundgesetzes. Es ist das Credo jeder wahren Demokratie (Volksherrschaft). Es ist eine Idealvorstellung, denn dass auch in Demokratien, genauer in parlamentarischen Demokratien, wenn deren Verfassungen keine plebiszitären Eingriffsrechte enthalten, Macht gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung ausgeübt werden kann, dafür gibt es unzählige Beispiele: Nach dem Mehrheitswillen der Bevölkerung hätte Donald Trump nie Präsident der Vereinigten Staaten werden dürfen, denn er hatte weniger Wählerstimmen hinter sich als seine demokratische Kontrahentin. Gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung wurde die harte D-Mark zugunsten des weicheren, inzwischen inflationären EURO abgeschafft und gegen den Willen der Mehrheit auch der EU-Vertrag zu Lissabon (die Quasi-Verfassung der EU) in Kraft gesetzt.

Umgekehrt: Die bisher einzige Volksabstimmung, die man den Völkern Europas zugestanden hat, war jene zur Zeitumstellung (Sommerzeit/Winterzeit). Die überwältigende Mehrheit stimmte dafür, die Zeitumstellung wieder abzuschaffen, weil die durch sie erhoffte Energieeinsparung nie nachgewiesen werden konnte, ihre Nachteile aber sehr wohl. EU-Parlament, EU-Kommission und Europarat ignorieren bislang das Abstimmungsergebnis des Souveräns (das sind alle EU-Bürger) – und so stellen wir weiterhin alljährlich unsere Uhren um.

Nicht zu unrecht spottete bereits Kurt Tucholsky zur Volksherrschaft:

“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Doch hat man nie gehört, dass sie jemals
dahin zurückgekehrt wäre.”

Mancher argumentiert, das Deutsche Grundgesetz sähe keine Volksbegehren und Volksentscheide (Referenden) vor. Das stimmt aber so explizit nicht. Denn Art. 20 Abs. 2 sieht sehr wohl vor, dass die Staatsgewalt (Macht) vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt werde. Es bedürfte nur einer Umsetzung des Plebiszits in der allgemeinen Gesetzgebung. Einige Länderverfassungen, wie etwa die des Freistaats Bayern, enthalten diese plebiszitären Elemente Volkbegehren und Volksentscheid schon seit ihrer Inkraftsetzung. So haben die Bayern per Plebiszit sogar ein überflüssiges Verfassungsorgan, den Bayer. Senat, abgeschafft, als erstes Bundesland das Rauchverbot in gastronomischen Betrieben und den Bienenschutz gegen den Willen der Bayer. Staatsregierung und des Landtags durchgesetzt.

Gerade in parlamentarischen Demokratien sind Eingriffsmöglichkeiten durch die Bevölkerung überaus wichtige Korrektive und ich bin mir sicher, dass die seit Jahrzehnten überaus stabilen politischen Verhältnisse in Bayern (und auch in der Schweiz) vor allem diesen Eingriffsmöglichkeiten per Plebiszit zu verdanken sind. Sie zwingen Regierung und Parlament dazu, den Willen der Mehrheit der Bevölkerung nicht aus den Augen zu verlieren. Franz Josef Strauß – man mag zu ihm stehen wie man will – empfahl seinen Parteifreunden deshalb stets “dem Volk auf’s Maul zu schauen”,  – einerseits -: andererseits ist er auch mit der Aussage “Vox populi = Vox Depp!” zu zitieren. Strauß eben …

Weil die Vielzahl von Entscheidungen in der Gesetzgebung per Volkasabstimmungen schon organisatorisch gar nicht möglich wäre (wir kämen aus einem Abstimmungsmarathon gar nicht mehr heraus), hat sich in demokratischen Staaten die parlamentarische Demokratie bewährt. Nicht jeder einzelne Bürger wird für jedes Gesetz zur Abstimmung gebeten, sondern deren Abgeordnete in den Parlamenten.

Aber was sind eigentlich Abgeordnete?

Sie werden sagen, das weiß doch jeder. Wirklich? Da bin ich mir nicht sicher, dass das jeder verinnerlicht hat, zumindest wenn man das Verständnis darüber in weiten Kreisen unserer Politiker betrachtet. Gerade das ewige Klagelied aus dem linksfeministischen Spektrum, Frauen wären in den Parlamenten so “ungerecht unterrepräsentiert”, spricht hier Bände. Die Wahrheit ist eine andere: Vielmehr entspricht der Frauenanteil in den Parlamenten ziemlich exakt dem Durchschnitt der Mitgliederzahlen von Frauen in den Parteien – und in der Bundesregierung sind Frauen aus diesem Blickwinkel sogar überrepräsentiert.

Noch eines wird aus feministischer Sicht gerne übersehen: Ich muss immer schmunzeln, wenn ein neugewähltes Parlament zusammentritt und die Nachrichtensprecher verkünden mit bitterem Gesichtsausdruck, einen etwa rückgängigen Frauenanteil unter den Abgeordneten, so, als bestünde irgend ein Rechtsanspruch darauf, dass männliche und weibliche Genitalien paritätisch vertreten sein müssten. Eine überaus sexistische Betrachtung, denn: im Parlament sollen Menschen vertreten sein, die von ihren Wählern als ihre Vertreter dorthin berufen werden, deren Vertrauen genießen. Sehr recht zu wünschen wäre es, dass dabei helle Köpfe eine größere Bedeutung haben, als die biologische Ausstattung in der Unterhose. Auf gut Deutsch: Ich kann mir sowohl ein Parlament nur mit Frauen als auch nur mit Männern besetzt vorstellen, wenn das dem Willen der Mehrheit der Wählerschaft entspricht und die Klügsten der Klugen unsere Interessen vertreten – und die dürfen gerne weiblich/männlich oder meinetwegen gar “divers” sein. Es wäre für den Wähler nämlich auch legitim, wenn er pauschal Frauen oder pauschal Männern mehr zutraut und er darf das mit seinem Stimmverhalten auch zum Ausdruck bringen. Dasselbe gilt übrigens für Delegierte auf Parteitagen. Die Forderung, Geschlechter-Parität in den Parlamenten ggf. zu erzwingen, widerspricht dem demokratischen Grundsatz, dass alle Macht vom Volke ausgeht. – Es ist eine zutiefst autokratische Forderung. Hört man der links-feministischen Kakophonie zu, dann erweckt diese den Eindruck, Teilgruppen der Gesellschaft hätten eine Art Rechtsanspruch, in Parlament und Regierung ihrem Proporz entsprechend vertreten zu sein. So ist das aber nicht. Der Wähler entscheidet mit Mehrheit, wem er die Wahrung seiner Interessen am ehesten zutraut, Minderheiten müssen dies akzeptieren.

Ich selbst bedauere sehr, dass bei den meisten Landtagswahlen und bei der Bundestagswahl nur starre Parteilisten gewählt werden können und Panaschieren und Kumulieren nicht vorgesehen sind. Beides würde dem Wähler eine präzisere Auswahl der Abgeordneten ermöglichen. Und das wäre auch eine große – und vor allem demokratische – Unterstützung für Frauen, die dann gezielt ihre Kandidatinnen unterstützen und nach vorne wählen könnten, auch wenn sie nur hintere Plätze auf der Liste erhalten haben. Die Wähler könnten so auch mancher Partei in die Suppe spucken, die ihre aussichtsreichen, vorderen Plätze stets ihren Platzhirschen zuweisen.

Abgeordnete sind unsere Repräsentanten, Deputierte oder verständlicher: Volksvertreter. Eigentlich sollten Abgeordnete unsere Lobbyisten in der Politik sein. Demokratie heißt Volksherrschaft – wir, die Wahlbrechtigten also, wir sind der Souverän. Wir bestimmen, wer uns vertritt und keine autoritären Quoten- oder Paritätsvorgaben. Und weil es nur um die Regelung der Dinge im Sinne und zum Wohle des Souveräns geht, haben Abgeordnete grundsätzlich im Interesse aller Bürger zu wirken. Welche Bedeutung hierbei der überaus sexistische Fokus auf die Genitalienausstattung haben könnte, ist kaum vermittelbar.

Zum Wohle aller Bürger zu wirken ist bei widerstrebenden Interessen in einer pluralen Gesellschaft natürlich nur sehr bedingt möglich, weshalb in Parlamenten zwei Grundsätze in der Verfassung (Grundgesetz) gelten: Die Mehrheit entscheidet, wo es lang geht, Minderheiten genießen darüber hinaus den Schutz ihrer Grundrechte. Minderheiten haben aber keinen Anspruch, ihren Willen gegen den Mehrheitswillen durchsetzen zu können. Das heißt im Umkehrschluss, die Mehrheit im Parlament kann und wird in aller Regel gegen den Willen von Minderheiten entscheiden, sie kann aber keine Beschlüsse fassen, die Minderheiten diskriminieren, also benachteiligen würden – selbst wenn die Mehrheit der Bevölkerung ein derartiges Verlangen durchaus gutheißen würde. Hier greifen die Grundrechte und über diese wacht unser Bundesverfassungsgericht. Wiederholt hat unser oberstes Gericht auch schon Gesetze, weil verfassungswidrig oder diskriminierend, zu Fall gebracht.

Um das sicherzustellen, üben Abgeordnete ihr Amt grundsätzlich als freies und nicht als imperatives Mandat aus. Imperative Mandate werden auch nur von den politischen Rändern, außerhalb des demokratischen Spektrums, gefordert. In Deutschland sind Abgeordete also grundsätzlich nicht an Aufträge Dritter und den direkten Willen ihrer Wähler gebunden, sondern nur ihrem Gewissen und den geltenden Gesetzen unterworfen. In der Schweiz müssen Abgeordnete darüber hinaus ihre Interessenbindungen offenbaren. Eine m.E. sehr wichtige Verfassungsvorgabe, welche die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes leider versäumt haben in den Verfassungskontext aufzunehmen. Das sollte man nachholen.

Das freie Mandat birgt aber auch Risiken. Was, wenn Politiker gar kein Gewissen haben? Was, wenn sie ihr Amt eigennützig ausüben, etwa um von Regierungs- und Parlamentsentscheidungen persönlich zu profitieren, womöglich zum Nachteil ihrer Wähler und des ganzen Landes? Beispiele gibt es zur Genüge und in allen Parteien. Nur ein paar Beispiele der jüngsten Geschichte: Gerhard Schröder, der Wladimir Putin für einen “lupenreinen Demokraten hält”, hat sich als Bundeskanzler mit den Ostsee-Gaspipelines Nordstream 1+2 sein Auskommen unmittelbar nach seiner Kanzlerschaft im russischen Gazprom-Konzern gesichert (und wie wir nun schmerzhaft erfahren haben, unser Land in eine sehr prekäre Lage bei der Energieversorgung gesteuert), scheffelt aber noch immer Millionen aus seinem schmutzigen Job – und zeigt sich weder von Reue noch Gewissensbissen geplagt.

Oder: Der junge CDU-Abgeordnete Philipp Amthor fiel als eigennütziger Lobbyist für das New Yorker Unternehmen Augustus Intelligence auf. Wie Amthor dennoch von seinem Landesverband 2021 zum Spitzenkandidaten nominiert werden konnte, ist kaum verständlich. Wäre Kumulieren möglich gewesen, hätten ihn die Wähler von Platz 1 verjagen können.

Oder: vor allem bayerische Mandatsträger haben sich an der Knappheit von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie sehr unanständig die Taschen vollgestopft.

Um dennoch sicherzustellen, dass Abgeordnete nicht völlig am Willen derer, die sie ins Parlament gewählt haben, vorbei agieren, müssen sie sich – je nach Parlament – nach vier, fünf oder sechs Jahren im Amt immer wieder einer Wahllistenaufstellung und Neuwahlen stellen. Wer bis dahin zu sehr am Willen der Parteitagsdelegierten und der Wähler vorbei gehandelt hätte, könnte durchaus sein Mandat verlieren.

Vielleicht das größte Hindernis zur Ausübung eines freien Mandates ist der sogenannte “Fraktionszwang”, den unsere Verfassung gar nicht vorsieht, der aber in den deutschen Parlamenten allgegenwärtig wirkt. Die Parteien haben große Macht – für meinen Geschmack viel zu viel Macht – ihre Abgeordneten zur Fraktionsdisziplin zu zwingen, denn ohne Unterstützung ihrer Partei werden allzu widerspenstige Angeordnete wohl nicht mehr für eine Wiederwahl aufgestellt werden.

Die Grundsätze eines freien Mandats hat der britische Politiker und Staatsphilosoph Edmund Burke in einer Rede schon 1774 definiert. Diese Definition fand in modernen Verfassungen freier Demokratien ihren Niederschlag. Zum freien Mandat sagte Burke:

[…] “Your Representative owes you, not his industry only, but his judgement; and he betrays, instead of serving you, if he sacrifices it to your opinion. […]

 

Government and Legislation are matters of reason and judgement, and not of inclination; and, what sort of reason is that, in which the determination precedes the discussion; in which one sett of men deliberate, and another decide; and where those who form the conclusion are perhaps three hundred miles distant from those who hear the arguments?

 

To deliver an opinion, is the right of all men; that of Constituents is a weighty and respectable opinion, which a Representative ought always to rejoice to hear; and which he ought always most seriously to consider. But authoritative instructions; Mandates issued, which the Member is bound blindly and implicitly to obey, though contrary to the clearest conviction of his judgement and conscience; these are things utterly unknown to the laws of this land.” […]

 

Übersetzt:

 

[…]„Euer Abgeordneter schuldet euch nicht nur seine Tatkraft, sondern auch seine Urteilskraft; und er begeht Verrat an euch anstatt euch zu dienen, wenn er seine Urteilkraft eurer Meinung opfert […]

 

Regierung und Gesetzgebung sind Angelegenheiten der Vernunft und der Urteilskraft und nicht der Neigung und welche Art von Vernunft ist es, in der die Festlegung der Diskussion vorausgeht, in der eine Gruppe von Menschen berät und eine andere entscheidet und wo diejenigen, die die Schlussfolgerungen ziehen, vielleicht dreihundert Meilen entfernt sind von jenen, die die Argumente hören.

 

Eine Meinung zu äußern ist das Recht aller Menschen; die Meinung eines Wählers ist eine gewichtige und respektable Meinung, die ein Vertreter immer mit Freuden hören sollte und die er immer ernsthaft bedenken sollte. Aber maßgebliche Instruktionen, feste Mandate, denen das Parlamentsmitglied blind gehorchen muss, obwohl es der klaren Überzeugung seiner Urteilskraft und seines Gewissens widerspricht; so etwas ist den Gesetzen unseres Landes völlig unbekannt.“

 

Besser kann man Beschaffenheit und Sinn des freien Mandats gar nicht beschreiben. Diese Definition ist wichtig im Zusammenhang mit der feministischen Neigung, Frauen über die bloße demokratische Abstimmungen hinaus zu bevorzugen, etwa durch Quotenregelungen, “Frauenstatute” wie bei den Grünen oder gar per gesetzlicher Paritätsregelungen, wie das – verfassungswidrig wie wir heute wissen – in Thüringen versucht wurde. Solche Versuche mögen im linken Spektrum und bei Feministen zwar populär sein, sie widersprechen aber demokratischen Grundsätzen in jeder Hinsicht.

Die wichtigsten Sätze in der Redepassage Burkes sind: “Euer Abgeordneter […] begeht Verrat an euch […] wenn er seine Urteilskraft eurer Meinung opfert.”  […] und “Regierung und Gesetzgebung sind Angelegenheiten der Vernunft und der Urteilskraft und nicht der Neigung” […].

In einer Demokratie soll jeder Bürger, egal welchen Geschlechts, Standes, Bildung, Herkunft, Religion usw. er sei, die gleiche Stimmkraft haben “One man, one vote!” (“Ein Mensch, eine Stimme!”), dieses Postulat stammte ursprünglich von dem britischen Gewerkschafter George Howell, der es im 19. Jhdt. in diversen Pamphleten verwendete, berühmt wurde es aber erst in den 1980er Jahren im Rahmen der Anti-Apartheids-Bewegung in Südafrika.

Diesem Grundsatz wurde in seiner ständigen Rechtsprechung auch das Bundesverfassungsgericht gerecht, das zur Wahlgleichheit definierte, dass

  • jede Stimme den gleichen Zählwert hat,
    (d.h. 100.000 Stimmen = 100.000 Stimmen und eben nicht 100.000 Stimmen = 1 Sitz),
  • jede Stimme die gleiche Erfolgschance (aber nicht Anspruch auf Erfolg!) hat,

Aus all dem wird Art. 3 Grundgesetz mit Sinn erfüllt, wenn er festlegt:

  • “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.”
  • “Männer und Frauen sind gleichberechtigt”.
  • “niemand darf wegen seines Geschlechts, [usw. …] benachteiligt oder bevorzugt werden.”

Sowohl allgemeine Quotenregelungen, wie das Frauenstatut der Grünen und die links-feministische Forderung nach paritätisch aufzustellenden Wahllisten, widersprechen sowohl dem Geist höchstichterlicher Entscheidungen wie auch dem Grundgesetz.

Wenn bei den Grünen Männer nicht mehr für den Spitzenplatz kandidieren dürfen, sind sie ggü. Frauen nicht gleichberechtigt und werden ihres Geschlechts wegen benachteiligt. Wenn Wahllisten nicht durch Mehrheitsentscheidungen, bei der jede Stimme den gleichen Zählwert hat, sondern durch Besetzungsvorgaben aufgestellt werden, dann erhält die Minderheit ein stärkeres Stimmrecht als die Mehrheit und im übrigen üben Delegierte dann auch kein freies Mandat in der Partei mehr aus. Das führte im Saarland zum Stresstest der dortigen Grünen-Landespartei, mit dem Ergebnis, dass die Landesliste vom Landeswahlausschuss abgelehnt wurde und die Saar-Grünen an der Bundestagswahl 2021 nicht teilnehmen durften. Recht so!

Gleiches gilt, wenn eine Minderheit in der Partei durch Paritätsvorgaben ebensoviele Listenplätze erhält, wie die Mehrheit, dann werden ganze Kaskaden demokratischer Grundsätze über den Haufen geworfen. Und es ist nun einmal so, dass Frauen zwar die Mehrheit der Bevölkerung stellen, aber in den Parteien im Gesamten nur die Minderheit.

Feministische Politik schadet vor allem den Frauen selbst

Unbestritten: Frauen sind in der Politik nach wie vor unterrepräsentiert und das liegt nicht etwa an unserem Grundgesetz, das liegt auch nicht an der Rechtsprechung und es liegt vor allem auch nicht willentlich an den “bösen Männern” in der Politik, die die Macht nicht teilen wollten. Nur die Frauen selbst können ihre unterlegene Repräsendanz in den Parteien verbessern, indem sie sich zu Parteimitgliedschaften entschließen.

Die links-feministische Neigung über Quoten, Frauenstatute, Paritätsforderungen Frauen nach vorne zu bringen schadet nicht nur der demokratischen Kultur, sondern vor allem den Frauen selbst. Denn eine Frage hat wohl schon so manche per Quote oder Frauenstatuten ins Amt gelangte Politikerin vernommen: “Haben Sie Ihr Mandat aufgrund einer Quote erhalten oder muss ich Sie ernstnehmen?” Die Frage ist boshaft und auch gemein und gewiss verletzend aber – leider! – entbehrt sie nicht einer gewissen Berechtigung, wie wir kürzlich ebenfalls im Saarland beobachten konnten, als die Grünen im Erstversuch ihre Landesliste zur Bundestagswahl aufstellen wollten. An vorderster Stelle wurde dort eine Frau gewählt, die der Volksmund wohl schlicht als “Dumpfbacke” bezeichnen würde, nämlich Irina Gaydukova. Völlig frei von Kompetenz und Wissen erklomm sie ihren Listenplatz 1 – weil sie die “richtige Genitalienausstattung” hatte. Allgegenwärtige Kameras haben das Drama festgehalten, wie die “Spitzenkandidatin” der Saar-Grünen auf vergleichsweise einfache Journalistenfragen “antwortet”. Dabei hätte Sie nur aus ihrem Parteiprogramm zitieren müssen – wenn sie es denn gekannt hätte:

Bitte schön, zum Nachgucken und Schmunzeln (wenn es nur nicht so peinlich wäre):

Die Frau ist nach Pressemeldungen – nach diesem desaströsen Auftritt – aus ihrer Partei wieder ausgetreten. Aber sie hatte immerhin die “richtige” Ausstattung in der Unterhose. Hätte statt des grünen Frauenstatuts die Bestenauswahl gewirkt, hätten die Grünen diese Blamage sowohl für sich wie für die Frau vermieden.

Warum die Forderung nach Parität?

Frauen stellen mit 50,7% ggü. 49,3% Männer in Deutschland zwar die Mehrheit der Bevölkerung, sind in allen politischen Parteien aber weniger präsent als Männer. Nach einer Erhebung zum 31.12.2019, nachzulesen bei Statista, liegt der Frauenanteil bei den Mitgliedern aller politischen Parteien deutlich unter dem der Männer. Nur die Partei B90/Grüne nähert sich inzwischen einer paritätischen Mitgliederstruktur an. Bei aller Kritik an den Grünen, hier zolle ich ihnen durchaus Respekt. Die Zahlen aus 2019 sehen so aus:

Partei Frauenanteil
B90/Grüne 41,0%
Linke 36,4%
SPD 32,8%
CDU 26,5%
FDP 21,6%
CSU 21,3%
AfD 17,8%
Durchschnitt 28,2%

Die wichtigste Zahl: der durchschnittliche Frauenanteil in allen Parteien beträgt 28,2%. Woraus wollten also nur etwas mehr als ein Viertel der Parteimitglieder ihren Anspruch auf 50% der Listenplätze, die paritätische Besetzung der Wahllisten, Mandate und Regierungsämter herleiten? Woraus den Anspruch auf Platz 1 einer Wahlliste, wenn die demokratische Mehrheit evtl. etwas ganz anderes will?

Wie oben schon erwähnt: dass Frauen so unterrepräsentiert in den Parteien sind, daran können nur Frauen selbst etwas ändern. Wie jeder Mann, so kann auch jede Frau sich frei entscheiden, ob sie sich in einer Partei engagieren möchte oder nicht. Sie allein entscheidet darüber, nach freiem Willen. Ich kenne auch keine Partei, die sich über einen massiven Zuwachs an Mitgliedern – und besonders von Frauen – nicht überaus freuen würde (ok, bei der AfD wäre ich da nicht so sicher).

Petitio Principii – Denkfehler ersetzen keine Realität

Bei all dem könnten die Parteien durchaus etwas mehr darüber nachdenken, wie sie ihre politische Arbeit besser an die Lebenswirklichkeit von Frauen anpassen, was am Grundsatz der gleichen Möglichkeiten aber nichts ändert – etwa wenn das Argument kommt, viele Frauen wären durch Familie und Beruf bereits stark belastet oder Alleinerziehende, hätten kaum eine Möglichkeit an den – meist abends und an Wochenenden stattfindenden – Parteiversammlungen teilzunehmen. Zum einen trifft beides auch auf Männer in gleicher Situation zu, zum anderen sind diese gerne vorgebrachten, strukturellen Widernisse in Wahrheit nur Scheinargumente, welchen entweder ein Denkfehler oder gar Absicht zugrunde liegt. Man nennt es Petitio Principii, auch Zirkelbeweis oder die Erschleichung eines Beweisgrundes. Mit dieser argumentativen Figur werden aufgestellte Behauptungen durch Aussagen begründet, welche die zu beweisende Behauptung schon als wahr voraussetzen.

Die Frage an x-beliebige Personen, egal an welchem Ort “Sind Frauen in der Politik benachteiligt?”  wird schon wegen des unermüdlichen Rumors unserer Medien, deren Vertreter zu über 70% sich selbst eine eher links-grüne Grundhaltung attestieren, zu nahezu 100% mit “Ja, das sind sie.” beantwortet werden. Abgefragt werden damit aber nur Meinungen! Man darf diese nicht mit evidenzbasierten Tatsachen verwechseln oder gar als Tatsachen behaupten, das wäre nämlich Propaganda.

Zum anderen sind – zumindest in der deutschen Gesellschaft – Frauen in der Opferrolle und Männer als an allem schuld seiende “Täter” durchaus gängige Narrative, weil diese auch bis zum Erbrechen medial ausgebreitet werden. Aber ist diese rituell gelebte Opferrolle heute, mit Blick auf die Unterrepräsentanz von Frauen in der Politik, noch glaubhaft?

Zahlen zum Nachdenken

In der Bundesrepublik Deutschland leben aktuell etwas mehr als 83 Mio. Menschen. Davon sind rund 42,1 Mio. weiblichen Geschlechts, knapp 40,9 Mio sind männlich. Von diesen vielen Menschen sind nur verschwindend wenige – nämlich nur 1,47% – überhaupt als Mitglieder in politischen Parteien aktiv. D.h. über 98,5% der Bevölkerung haben mit einer Parteimitgliedschaft nichts am Hut. Ich habe Kinder und Jugendliche, die noch nicht in Parteien Mitglieder sein können, nicht extrahiert, weil es faktisch ja keine Rolle spielt, ob jemand nicht Parteimitglied sein kann oder nicht sein will.

Mitgliederzahlen in den Parteien

(gem. Statista vom 31.12.2019)

Partei Mitglieder das sind % der
Bevölkerung
Frauen-
anteil
Mitglieder
Frauen
Mitglieder
Männer
SPD 419.340 0,51% 32,8% 137.544 281.796
CDU 405.816 0,49% 26,5% 107.541 298.275
CSU 139.130 0,17% 21,3% 29.635 109.495
Grüne 96.487 0,12% 41,0% 39.560 56.927
FDP 65.479 0,08% 21,6% 14.143 51.336
Linke 60.862 0,07% 36,4% 22.154 38.708
AfD 34.751 0,04% 17,8% 6.186 28.565
Summen 1.221.865 1,47% 28,2% 344.566 877.299

Nur 1,47% aller Bundesbürger besitzen eine Parteimitgliedschaft. Aus diesen 1,47% rekrutiert sich übrigens das gesamte politische Personal, das unser aller Geschicke lenkt (wie wahrscheinlich ist es wohl, dass es die Besten der Besten aus der Gesellschaft sind?). Etwas mehr als ein Viertel davon sind Frauen (28,2%). Zieht man die Anzahl der Frauen, die bereits Mitglied einer Partei sind, vom Gesamtanteil der Frauen in der Bevölkerung ab, dann sind über 41,7 Mio. Frauen nicht Mitglied in einer Partei.

Und nun wollen uns Linke, Grüne und Feministen weismachen, unter den 41,7 Mio. Frauen ohne Parteimitgliedschaft wären keine, die ihre Kindererziehungszeiten – ob in Familie oder ehemals alleinerziehend – schon hinter sich haben, die vielleicht ihren Partner, der sie evtl. an politischer Arbeit hinderte, noch nicht zum Teufel gejagt hätten, die beruflich soweit saturiert sind, dass sie neben Pilates, Yoga, Tennisspielen, Shopping, Friseur und Nagelstudio nicht auch ab und zu Zeit für politische Arbeit fänden? Das glaube ich nicht!

Für sehr viel wahrscheinlicher halte ich es, dass die allermeisten Frauen – nicht anders als die allermeisten Männer – vom politischen Betrieb in Deutschland ziemlich angewidert sind – und das hat vermutlich sehr viel mit den Umgangsformen in den Parteien hierzulande zu tun.

Richtig ist und bleibt aber: Wenn Frauen klagen, in den Parteien unterrepräsentiert zu sein, ja dann sollen sie sich eben um Aufnahme in Parteien bemühen. Wenn sich die Frauen als Mehrheit der Gesellschaft ihrem Gesamtanteil entsprechend in Parteien (oder Vereinen, Gewerkschaften etc.) engagieren würden, könnten sie in jeder einzelnen Institution stets die Mehrheit haben und ihrem Willen Geltung verschaffen. Es bräuchte keine der Demokratie hohnsprechenden Krücken wie Quoten, paritätisch besetzter Wahllisten und dergl.. Sie müssten – um es deftig-fränkisch auszudrücken – schlicht “ihren Arsch vom Sofa hochbringen”. Oder freundlicher ausgedrückt: Wer Teilhabe einfordert, muss selbst aktiv werden! Nahezu jede Partei bietet auf ihrer Webpräsenz herunterladbare Aufnahmeformular an. – Nur ist fraglich, ob der Politbetrieb in einer Partei dann nicht mehr Frust als Lust bereithält.

Mich selbst bringt jedenfalls niemand mehr dazu, mich jemals wieder einer Partei anzuschließen. 33 Jahre verschwendete Lebenszeit dafür waren genug. – Ich lamentiere allerdings auch nicht darüber, nicht vertreten zu sein und nicht mitgestalten zu können.

Demokratie verlangt mündige, selbstverantwortliche Bürger

Das Konzept der Demokratie geht von mündigen, selbstverantwortlichen Bürgern aus. Wer Freiheit in Anspruch nehmen will, wird nicht darum herumkommen, immer wieder dafür zu kämpfen und für sich selbst Verantwortung zu übernehmen. Das gilt besonders für Menschen, die anstreben in der Politik für die Gesellschaft zu wirken. Wie soll man aber von Menschen erwarten können, dass sie sich engagiert für die Durchsetzung der Interessen und für das Wohl der ganzen Bevölkerung einsetzen, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, ihre eigenen Interessen konsequent und ohne Gehhilfe durch Dritte und künstliche Krücken zu wahren? Quoten, Frauenstatute und Paritätsforderungen sprechen jedenfalls nicht für Mündigkeit und Selbstverantwortung von Frauen, die sie fordern. Mich erinnern solche Allüren eher an betreute Lebenhilfe für Menschen, die selbst nichts auf die Reihe bringen. Mehr noch: Wer zur Machterlangung das Mehrheitsprinzip aushebeln möchte, offenbart, dass er im Grunde die Demokratie verachtet.


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