Autor: Kurt O. Wörl
Nach dem verstolperten Antritt als Kanzlerkandidatin, wegen nicht zeitgerecht gemeldeter Nebeneinkünfte, wird nun Annalena Baerbocks wundersam “flexibler” Lebenslauf für das Wahlvolk interessant: In meinem Beitrag “Masterabschluss ein Etikettenschwindel?” befasste ich mich bereits mit Baerbocks Abschluss, nach einjährigem Masterstudiengang an der privaten London School of Economics (LSE), auf den sich stützend sich Baerbock seither als “Völkerrechtlerin” ausgibt, obwohl sie nie ein Jurastudium absolviert, geschweige denn das erste und schon gar nicht das zweite Staatsexamen in Jura abgelegt hat, was sie erst zur Volljuristin werden ließe.
Ansonsten kann sie nur ein Vordiplom in “Politischen Wissenschaften” vorlegen (das lediglich die Teilnahme an einem Studiengang nachweist, aber kein Abschluss ist), zum Bachelor- oder Diplomabschluss reichte es offen bar nicht.
Ergo: Baerbock ist keine ist keine Völkerrechtlerin und schon gar keine Juristin. In Deutschland könnte sie mit ihrem bloßen Vordiplom in “Politischen Wissenschaften” noch nicht einmal als Politologin ernstgenommen auftreten – denn dafür fehlt wiederum mindestens ein Bachelor oder Diplom-Abschluss in Politologie.
Genau genommen ist die inzwischen 40Jährige beruflich eigentlich gar nichts. Jedenfalls nichts, womit man seinen Lebensunterhalt bestreiten und sich eine Altersversorgung aufbauen könnte. Leider haben wir viel zu viele solche Leute in den Parlamenten, welche den Rettungsanker “Berufspolitiker” werfen – und besonders viele bei den Grüninnen und anderen linken Parteien (hierzu recherchiere ich derzeit für einen Artikel). Solche Poliker nennt man üblicherweise spöttisch “Leichtmatrosen”.
Dass Wahrhaftigkeit in der Politik heute ein sehr seltenes Gut ist, ist leider so. Wenn aber eine Person, wie die Kanzlerkandidatin der Grüninnen, stets überbordend moralistisch zu tatsächlichen und vermeintlichen Fehltritten Politiker anderer Parteien auftritt, dann sollte man von ihr erwarten können, dass sie selbst ohne jeden Makel für das mächtigste Amt unserer Republik antritt und dann auch das nötige Rüstzeug dafür mitbringt. Aber genau das fehlt ihr.
Wie in meinem o.e. Beitrag bereits erwähnt, bleibt nach wie vor auch ungeklärt, ob Baerbock überhaupt die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem einjährigen Masterstudiengang, an der privaten London School of Economics, erfüllt hatte, der ihr den Titel LL.M (LSE) (“Legum Magister” oder im Englischen “Master of Laws”) einbrachte. In Deutschland ist für den LL.M in der Regel ein Jurastudium und das erste Staatsexamen, mindestens mit der Note “vollbefriedigend” bestanden, Voraussetzung.
Ungeklärt bleibt nach wie vor, ob Baerbock überhaupt die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem einjährigen Masterstudiengang an der privaten London School of Economics erfüllt hatte, der ihr den Titel LL.M (LSE) (“Legum Magister” oder im Englischen “Master of Laws”) einbrachte. In Deutschland ist für den LL.M in der Regel ein Jurastudium und das erste Staatsexamen, mindestens mit der Note “vollbefriedigend” bestanden, Voraussetzung.
Weitere, befremdliche Enthüllungen
Nun buddelte die Presselandschaft weitere “Merkwürdigkeiten” in Baerbocks Curriculum Vitae (CV) aus. So listet der österreichische Exxpress sieben (!) Beispiele offenbar geflunkerter Positionen in Baerbocks Leben auf, wovon einige in ihrem öffentlichen Lebenslauf flugs “bereinigt” wurden. Der Exxpress schreibt:
„1) Vor der aktuellen Berichterstattung offenbar kein aktives Vorgehen gegen die mehrfache Falschzuschreibung eines Bachelors.
2) Wiederholte Falschangaben der Studienfächer an der Universität Hamburg – schon Jahre vor der aktuellen Berichterstattung nachweisbar.
3) Vor der aktuellen Berichterstattung keine Angabe des Abschlusses der Politikwissenschaft in Hamburg nur mit einem Vordiplom.
4) Änderung von „wissenschaftl. Mitarbeiterin“ in „Trainee“.
5) Irreführende Angabe über den Doktorandenstatus, die ein weiterhin aktuelles Promotionsvorhaben suggeriert, obwohl das Promotionsstudium bereits 2015 mit Abbruch und unabgeschlossen beendet wurde.
6) Zweifelhafte Verwendung des Begriffs „Völkerrechtlerin“ bei jemandem, der nach deutschem Verständnis allenfalls Politologin ist, zumindest aber keine Juristin.
7) Und nun auch noch die von der KMK (= Kultusministerkonferenz) ausdrücklich untersagte falsche Titelführung des „LL.M.“.
Sieben Mosaikstücke, separiert betrachtet eher harmlos, und die separierte Betrachtung war auch Gegenstand der bisherigen Baerbock-Verteidiger.“
Auch bei ihrer Tätigkeit für die grüne EU-Abgeordnete Elisabeth Schroedter hat Baerbock geflunkert. Von 2005 bis 2008 will sie deren Büroleiterin gewesen sein gewesen sein. In Wahrheit hat sie lediglich deren Webpräsenz gepflegt, denn als tatsächliche Büroleiterin fungierte damals die Politologin Antje von Broock, wie sich aus dem Internet-Archiv unschwer recherchieren ließ.
Während in den Auslandsmedien Baerbocks CV schon seit Wochen Thema ist, hielten sich die mehrheitlich links-grün geprägten Redaktionen der deutsche Medienlandschaft bislang zurück. Doch nun, nachdem die Kakophonie um Baerbocks Karriere im Segelflugprinzip (weit kommen ohne großen Aufwand) immer lauter wird, sehen sich auch einige Redaktionen hierzulande genötigt, doch etwas genauer hinzusehen. So titelte der FOCUS bereits
FOCUS: Baerbock und ihr Lebenslauf: An entscheidender Stelle nutzte sie ihre Titel gnadenlos aus
Auch die t-online-Redaktion befasst sich mit “Korrekturen” in Baerbocks Lebenslauf:
t-online: Baerbock korrigiert Angaben in ihrem Lebenslauf
Bleibt noch zu erwähnen, dass Baerbock in ihrem Lebenslauf auch angibt, Mitglied im Solarverein Potsdam e.V. zu sein, aber dieser Verein, im Vereinsregister unter VR 6995 P registriert gewesen, ist den Meldungen nach längst liquidiert – hat sie halt nicht mitbekommen.
Baerbocks Rezeptur: Mehr Schein als Sein
In Twitter explodiert unter dem Hashtag #hochstapelei gerade das Netz zu Baerbocks gepinselten Lebenslauf und FOCUS setzt aufgrund der FAZ-Anfrage heute nach und titelt:
FOCUS: „Fällt zusammen wie ein Souffle“: Journalist enthüllt falsche Angaben in Baerbock-Lebenslauf
Nach diesem FOCUS-Beitrag wurde Baerbocks Lebenslauf inzwischen etwas aufgeräumt. Allerdings, wenn die Frau in so einer einfachen Aufgabe, wie einem korrekten Lebenslauf, schludert, wer will ihr als Regentin dann unser Land Regentin anvertrauen?
Fazit
Interessant ist, wie die grüne Entourage auf die berechtigte Kritik am mageren und mit Aufhübschungen und Verzerrungen gespickten Lebenslauf Baerbocks reagiert, nämlich nach altbekanntem Muster: BAerbock wird sofort die Opferrolle zugewiesen, wie das in der Berliner Runde Katrin Göring-Eckhardt in dern Berliner Runde, nach der für die Grünen desaströsen Sachsen-Anhalt-Wahl versuchte. Kritik Baerbock sei natürlich misogyn (also vom Hass auf Frauen geprägt) und völlig überzogen. Geht’s noch? Dabei war Baerbocks biologische Ausstattung in der Unterhose zu keiner Zeit Thema. In der Kritik steht die Politikerin, die nicht viel im Lebenslauf vorzuweisen hat und dies “pimpen” wollte, wie das junge Leute heute nennen. Wenn Grüninnen nun künftig männliche Politiker wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Fehler kritisieren, darf das dann als Misandrie (Hass auf Männer) zurückgewiesen werden?
Jedenfalls: Wenn eine inzwischen gar nicht mehr so junge Frau, wie Annalena Baerbock, eine der mächtigsten Frauen der Welt werden möchte, aber bisher weder Regierungserfahrung noch sonst Herausragendes geleistet hat, muss sie begründen, warum sie als Bundeskanzlerin die “Richtige” ist. Baerbock versuchte es mit Flunkereien in ihrem Lebenslauf. – Das war wohl ein Griff ins Klo und das darf dann auch mit Schärfe angeprangert werden, denn Glaubwürdigkeit ist die einzige Währung, die in der Politik zählt.
Möge die Macht mit uns sein und uns vor einer Kanzlerin Annalena Baerbock bewahren. – Das Verdikt, das mit dem Twitterhashtags #hochstapelei transportiert wird, wirkt jedenfalls zunehmend einleuchtender.