Verfassungsgericht kippt das Thüringer Paritätsgesetz

Autor: Kurt O. Wörl

Wo Purpur-Rot-Grün regiert, da wird auch versucht werden, die Axt an Gesellschaft und Verfassung zu legen: Mit dem Klagelied auf den Lippen, “Frauen sind in der Politik unterrepräsentiert” schickte sich die turbolinks-links-grüne Entourage in Thüringen an, mit einem sog. “Paritätsgesetz” alle Parteien zu zwingen, künftig ihre Kandidatenlisten “paritätisch”, jeweils im Wechsel mit Frauen und Männern, zu besetzen. Das ging mächtig schief.

Der Mehrheitsgesellschaft (das sind nun einmal die Frauen, welche 52% der Bevölkerung stellen) sollte also erneut ein Gesetz gewidmet werden, wie man es eigentlich nur zum Schutz von Minderheiten kennt. – Dass dies Unfug ist, darauf hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof nun deutlich hingewiesen, das Gesetz für nichtig, weil verfassungswidrig, erklärt. Und das sehr eindeutig, mit sechs gegen drei Richterstimmen. – Zurecht!

Wer beim Denken zwischendurch die Parteibrille abnimmt und dafür ersatzweise mal das Gehirn einschaltet, hätte selbst darauf kommen können, dass so ein Gesetz mit einer Gesellschaft nicht vereinbar sein konnte, in der der Freiheit des Menschen, der Freiheit seines Willens, der Freiheit und Unabhängigkeit von Wahlen eine so hohe Bedeutung zukommen. Das zu ignorieren, war einfach nur dumm! 

Warum ist klar! In den Parlamenten sollen Volksvertreter sitzen, welche die Interessen der Bevölkerung vertreten. Diese entsendet nämlich ihre Abgeordneten, die sie für geeignet hält, in ihrem Sinne, als künftige Gesetzgeber in Landtagen-, im Bundestag und in den kommunalen Parlamente, die Dinge zu regeln. Dabei kommt es m.E. vor allem auf das an, was die Kandidaten im Kopf haben und welche Kompetenzen sie für diese Aufgabe mitbringen. Die biologische Ausstattung in der Unterhose dürfte (hoffentlich!) eher keine Bedeutung im politischen Alltagsbetrieb haben.

Das Thüringer Paritätsgesetz hätte es hingegen erlaubt, dass sogar über Parteigrenzen hinweg eine sozialistische Gleichmacherideologie oktroyiert worden wäre, welcher die freie Wahl der Kandidaten im Handstreich kurzerhand abgeschafft hätte. Es ist aber das Recht der Parteien und der Wählerschaft zu bestimmen, wer zur Wahl antritt, mit wem eine Kampagne Erfolg verspricht und wer schließlich im Parlament vertreten sein soll. Das unterliegt eben nicht einem ideologischen Wunschdenken, sondern ausschließlich der Verfassung. – Konkreter: Es muss sogar erlaubt sein, auf Listen nur Frauen oder nur Männer zu platzieren, wenn die Mehrheit im beschließenden Gremium das so möchte. – Denn auch eine rein feministische oder rein maskuline Politik anzustreben wäre durchaus ein legales und legitimes politisches Ziel, sofern es immer in fairen, demokratischen Abstimmungen und nicht qua ideologischem Zwang angestrebt wird.

Durchdacht war das alberne Gesetz aber auch aus einem anderen Grunde nicht. Auch wenn ich es für Unfug halte, aber neben Frauen und Männern dürfen sich heute auch sog. “Diverse” als eigenes “Geschlecht” verstehen. Diese hätten – anders als Männer und Frauen – nach diesem Gesetz als einzige auf jedem Platz kandidieren können. Dabei wäre lediglich die Registrierung im Personenstandsregister maßgeblich gewesen. Ein Sonderrecht für ein virtuelles Geschlecht, das man im Personenstandsregister selbst wählen und jederzeit wieder ändern kann? War da nicht mal was von wegen “vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich”?

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof stoppt den Unfug

Hier die Begründung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, die gleich wie eine ganze Serie von Watschn bei Bodo Ramelow, seiner Regierung und bei den diese stützenden Parteien eingeschlagen haben muss:

[…] Die gesetzliche Verpflichtung der politischen Parteien, Landeslisten zur Wahl des Thüringer Landtags paritätisch zu besetzen, beeinträchtigt das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl nach Art. 46 Abs. 1 ThürVerf sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und die Chancengleichheit der Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG als in das Landesverfassungsrecht hineinwirkendes Bundesverfassungsrecht. Diese Rechte erstrecken sich auch auf wahlvorbereitende Akte wie die Aufstellung von Listenkandidaten.

 

Auf Grund des heute für nichtig erklärten Gesetzes wären die Wählerinnen
und Wähler nicht mehr frei gewesen, durch Wahl einer anders besetzten Liste
die Zusammensetzung des Landtags zu beeinflussen. Die Mitglieder der Parteien hätten nicht mehr die Freiheit, Kandidaten für Landeslisten unabhängig
von deren Geschlecht zu wählen und sich selbst für jeden Listenplatz zu bewerben. Erhielte eine Partei, deren Liste teilweise zurückgewiesen wurde, auf
Grund dessen weniger Mandate als ihr bei Berücksichtigung der für sie insgesamt abgegebenen Stimmen zustünden, wäre zudem der Erfolgswert dieser
Stimmen gemindert.

 

Die Parteien wären ferner in der Freiheit eingeschränkt, das eigene Personal zu bestimmen und ihr Programm mit einer spezifisch geschlechterbezogenen Besetzung der Listen zu untermauern. Mittelbar könnten den Parteien Nachteile dadurch entstehen, dass sie bei der Besetzung der Listen nicht das ihnen am besten geeignet erscheinende Personal einsetzen könnten. Diese Eingriffe hätten noch nicht zur Nichtigkeit des Gesetzes geführt, wenn sie durch die Verfassung selbst gerechtfertigt gewesen wären. Dafür aber hätte es zwingender Gründe bedurft, also solcher Gründe, die nicht nur durch die Verfassung legitimiert, sondern auch von einem Gewicht sind, das den beeinträchtigten Rechten die Waage halten kann. Weder das Demokratieprinzip noch die vom Bundesverfassungsgericht als erforderlich betrachtete Sicherung der Wahl als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung weisen ein solches Gewicht auf. Die Abgeordneten des Thüringer Landtags repräsentieren das Wahlvolk grundsätzlich in dessen Gesamtheit, nicht als Einzelne. Hingegen zielt die Sicherung der Wahl als Integrationsvorgang auf die Integration politischer Kräfte, jedoch nicht auf eine Integration von Frauen und Männern als Geschlechtergruppen. […]

1. Download: Medieninformation des Thüringer VGH (PDF)

2. Download: Das gesamte Urteil des Thüringer VGH (PDF 62 Seiten)

 

Was die “rotlackierten Faschisten” (O-Ton Kurt Schumacher) im Thüringer Landtag wollten ist wohl verständlich, nämlich vordergründig ihrer Ideologie zur Gleichmacherei Vorschub leisten. Aber tatsächlich hauptsächlich eher motiviert, die AfD in Thüringen in die Bredouille zu bringen. Da diese nur einen 13%-Frauen-Anteil vorweisen kann, hätte deren Wahlliste bei künftigen Wahlen entweder zurückgewiesen werden können oder die AfD wäre nicht mehr in der Lage gewesen, ihre Wahllisten voll zu besetzen, was zu Stimmverlusten hätte führen könnte. Nicht, dass mich das besonders traurig machen würde, aber als Demokrat darf man Wahlmanipulationen per Gesetz nicht dulden, selbst dann nicht, wenn “nur” eine ohnehin depperte politische Kraft  davon betroffen wäre.

Anmerkung: “Rot lackierte Faschisten” – wer sich daran stören mag: Ich habe Kurt Schumachers (SPD) Grundhaltung, Kommunisten und vor allem Stalinisten als “rotlackierte Faschisten” zu bezeichnen, bewusst gewählt. Denn es sind immer Faschisten, welche – sobald sie an der Macht sind und die Möglichkeit haben – versuchen, Wahlergebnisse durch Änderung des Wahlrechts zu ihren Gunsten und zum Nachteil gegnerischer Bewerber zu manipulieren.

Die Wirklichkeit näher betrachten

Aber losgelöst von dem Thüringer VGH-Urteil: die Wirklichkeit ist a priori ja eine ganz andere! Die Wirklichkeit ist doch, dass Frauen in den Parlamenten ziemlich präzise entsprechend ihres Anteils in den politischen Parteien, die ja für die Kandidatenauswahl auf ihren Listen alleine die Verantwortung tragen, vertreten sind. Diesem Thema hatten wir im November letzten Jahres bereits einen ausführlichen Beitrag (“Gerechtigkeit“) gewidmet. 

Wenn also politische Parteien mehr Frauen in politischer Verantwortung sehen wollen, dann können sie das nur so – und wirklich nur so – bewerkstelligen, dass sie ihre Organisation für Frauen schlicht attraktiver gestalten. Wenn 52 Prozent der Bevölkerung sich auf allen Ebenen und in jedem Bereich ihrer Stimmkraft bewusst werden und mindestens wie Männer sich in Parteien engagieren, dann müsste sich die Bevölkerungsmehrheit nämlich auch nicht wie eine unterdrückte Minderheit behandeln lassen und auch noch mit Sonderrechten, wie Quoten und Paritätsgesetze, eingedeckt müssen.

Es ist nun einmal so, dass uns Demokratie als Bürgerinnen und Bürger auch fordert, uns demokratisch zu engagieren. Das Recht auf politische Teilhabe fordert von allen Bürgern – und erst recht von der absoluten Mehrheit, den Bürgerinnen -, dass sie es auch als eine Pflicht empfinden, ihre Rechte gefälligst in Anspruch zu nehmen. Das werden sie aber nur dann tun, wenn die Parteien sich endlich entsprechend schick genug für die politische Frau von Welt machen. – Nicht Zwang, sondern Motivation ist das Mittel der Wahl! 

Übrigens, wenn ich mir den politischen Betrieb in Deutschland so ansehe und andererseits berücksichtige, dass ich Frauen in aller Regel als die empathischeren Menschen mit ausgeprägterer sozialer Kompetenz wahrnehme, wundert es mich wahrlich nicht, dass sich so wenige Frauen überhaupt für politische Parteien interessieren. Ich habe leider auch fast 33 Jahre gebraucht bis ich erkannt habe, dass man seine Lebenszeit auch vernünftiger und sinnvoller nutzen kann, als seine Kraft an politische Parteien zu verschwenden. – Vielleicht sind die meisten Frauen ja wirklich schlauer als ich und tun sich eine Parteimitgliedschaft und die damit verbundenen Ränkespiele erst gar nicht gerne an?

Und dann ist da ja auch noch die Frage der Relevanz: So wie ich, dass man nicht unbedingt einer Partei angehören muss, sieht es nämlich die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung generell (Männer wie Frauen im gleichen Maße). In den politischen Parteien in Deutschland sind tatsächlich nicht einmal zwei Prozent der Bevölkerung überhaupt organisiert. 98 Prozent der Bevölkerung hat mit politischen Parteien überhaupt nichts am Hut, sind in solchen nicht organisiert. Und für diese mickrige Zwei-Prozent-“Auswahl” musste dann noch ein “Paritätsgesetz” her? – Welchem Größenwahn unterlag eigentlich Ramelows Regierung?

Was besonders ärgerlich ist: Ich hätte eigentlich erwartet, dass die Parteien, welchen wir unser wunderbares Grundgesetz zu verdanken haben, gegen dieses faschistoide Paritätsgesetz vor Gericht ziehen (also CDU, SPD FDP). Stattdessen hat man es ausgerechnet der Thüringer Höcke-AfD überlassen, sich einmal mehr in den für sie fremden Federn von Demokratie- und Verfassungsbewahrern voller Häme schmücken zu dürfen, während die Thüringer Landesregierung und die sie tragenden Parteien LINKE, SPD und GRÜNE nun mit einem Verfassungsbruch auf dem Konto ziemlich düpiert dasteht.

Wahrlich: Dümmer, Herr Ramelow, geht’s wirklich nimmer!

 

Den verfassungsgerichtlichen Tritt in den Hintern haben Sie sich redlich verdient!

Schlauer geht anders

Schlauer wäre es gewesen und für sehr viel richtiger und für sehr viel demokratischer halte ich es, würde man zwei hervorragende Instrumente generell für alle Wahlen einführen, wie sie beispielsweise das bayerischen Kommunalwahlrecht vorsieht: Gemeint sind das Recht, über Parteilisten hinweg durch Panaschieren Kandidaten abweichend vom Willen der Parteien zu wählen, durch Kumulieren für besonders fähig gehaltene Bewerbern mehr Chancen einzuräumen sowie das Recht, Kandidaten aus den Wahllisten ganz zu streichen, wenn man ihnen keine Stimmen geben möchte. – Und um Politik auch Nichtparteigängern näher zu bringen, wie wäre es denn, ein Drittel der jeweiligen Listenplätze künftig an Nichtparteimitglieder zu vergeben? Die Plätze von mir aus gerne freiwillig paritätisch besetzt. – Das wäre doch mal eine mutige Wahlrechtsreform – und die könnte sogar neue Parteimitglieder generieren.

Will heißen:

  1. Angehörige der absoluten Mehrheit der Bevölkerung, das sind die Frauen, müssen den politischen Hintern gefälligst selbst in die Höhe bringen – wenn sie das überhaupt wollen. – Sie sind keine förderwürdige Minderheit. – Und ich bin sicher, alle Parteien, wirklich alle, freuen sich ganz arg über neue Mitglieder.
  2. Mehr Macht und Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl des politischen Personals für die Wähler wäre überaus wünschenswert. 
  3. Parteien sollten sich nicht so wichtig nehmen und besser daran arbeiten, sich selbst möglichst bald überflüssig zu machen. 

Bild von fotogerd34 auf Pixabay


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